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Kaiser Otto der Große
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Synode in der Laterankirche Juni 964.

Bischöfe, darunter die beiden deutschen Metropoliten Adaldag vonHamburg und Heinrich von Trier, theilnahmen, ferner die römischeGeistlichkeit und das Volk. In ihrer Mitte erschien, von seinenWählern geleitet, Benedict V. in päpstlichem Ornate. Der Archi-diaconus Benedict, derselbe, der einst die Anklageschrift gegenJohann XII. vorgelesen, dennoch aber an der Synode gegen Leotheilgenommen hatte, richtete an ihn die Frage, kraft welcher Macht-vollkommenheit oder Befugnis er sich habe erlauben dürfen, bei Leb-zeiten des von ihm selbst mitgewühlten Papstes Leo H die päpstlichenGewänder anzulegen, und ob er es leugnen könne, dem gegenwärtigenKaiser den Eid geleistet zu haben, daß er niemals ohne seine undseines Sohnes Zustimmung zur Wahl und Weihe eines neuen Papstesschreiten wolle. Zusammenbrechend unter der Last dieser unwider-leglichen Anklagen erwiederte Benedict nichts weiter als:Wenn ichetwas gesündigt habe, erbarmet euch meiner." Otto selbst rührte dieserAnblick zu Thränen, er bat die Synode, ohne Vorurtheil Benedictfreien Raum zur Verteidigung seiner Sache zu lassen, wenn er esaber nicht vermöchte und sich schuldig erwiese, alsdann ihn mit Mit-leid zu behandeln. Als Benedict dies vernahm, da siel er alsbalddem Kaiser und Papste zu Füßen, indem er ausrief, er habe gefehlt,wider Recht habe er sich den heiligen römischen Stuhl angemaßt.Darauf riß er sich selbst das Pallium ab und gab es samt demHirtenstabe, den er in der Hand führte, dem Papste Leo zurück. Dieserzerbrach ihn vor aller Augen, hieß Benedict auf der Erde niedersitzen undnahm ihm auch noch die andern priesterlichen Gewänder, die Caselund die Stola, ab. Sodann erklärte er ihn der päpstlichen wie derpriesterlichen Ehre für verlustig und gestand ihm nur auf die Ver-wendung des Kaisers und aus Mitleid den Rang des Diaconus zu,verurtheilte ihn aber gleichzeitig zur Verbannung. So endete diesedenkwürdige Synode damit, daß Benedict als ein Gefangener imGefolge Ottos unter der Obhut des Erzbischofs Adaldag verblieb,um ihm später nach Deutschland zu folgen.

Nur die beiden Festtage Johannis und Peter und Paul verlebteder Kaiser noch in dem schwer heimgesuchten Rom?) gleich nachherbrach er äuf und wandte sich nach dem oberen Italien zurück. AlsZeugnisse seines römischen Aufenthaltes werden noch zwei angeblicheBullen Leos VIII. überliefert, in deren einer derselbe dem Kaiserpaareund ihren Nachfolgern alle Schenkungen seit der Zeit Pippins und Karls

abäuxit seeum; ausführlicher Oontin. Regln. 964 und Liudprands Hist. Ott.o. 22, dessen Schluß fehlt. Als anwesend nennt dieser episoopis insuperRomanis, Itaiieis, a Rotbaringia et Saxonia arebispiseopis . .

Ebd.: gusm tu nobiseum, aeeusato st reprobato lobanns,apostolieatus eulmsn sisgisti, vgl. oben S. 362 A. I.

2) Ebd.: Rost Vase pailium sibi abstulit, guock . . papas Reoni rsä-ckiäit; Oontin. Rsgin. 964: pootilioaie pailium, guoä sibi imposusrat.absoinäit.

°y Oontin. Regln. 964: Ooiebrata vero b. lobannis nativitate et sane-toruin apostolorum ksstivitats Imperator ab urbo Romana revertitur.