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Kaiser Otto der Große
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Otto im Slavenlande 955.

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Richterspruches eingezogen worden, denn Vulfhord hatte sich an einemAufstande betheiligt und sogar eine Burg mit Kirche verbrannt?) Imköniglichen Heerlager traf aber auch eine Gesandtschaft der mit jenenverbündeten Slaven ein, welche erklärte, Tribut wollten sie in ge-wohnter Weise als Verbündete entrichten, im übrigen aber die Herr-schaft über ihr Land behalten. Nur unter dieser Bedingung wolltensie den Frieden, sonst würden sie für die Freiheit mit den Waffenkämpfen. Darauf erwiderte der König, den Frieden schlage er ihnenkeineswegs ab, aber er könne ihn überhaupt nur gewähren, wofernsie für das begangene Unrecht eine entsprechende Genugthuung leisteten.Sengend und brennend führte er darauf das Heer durch ihr Gebiet.Der größte Theil der Slaveustämme zwischen der unteren Elbe und derOstsee nahm an dem Aufstande Theil, zumal die Abodriten, fernerdie Circipaner (an der Peene), Tollenser und Wilzeu 2), und nur diein ihrem Rücken sitzenden Rugianer, das Insel- und Küstenvolk, anwelches noch heute der Name Rügen erinnert, standen auf deutscherSeite, b) Dagegen wurden Ottos aus Sachsen erhobene Streitkräfteabermals durch den Zuzug des Böhmenherzogs Boleslav verstärkt?)Die Anwesenheit seines Sohnes LiudolffZ zeugt von der beginnendenWiederannäherung zwischen Vater und Sohn.

Bis an den Fuß Raxa, die heutige Reckenitz in Mecklenburg,drang der König tief in's Land hinein, ohne Widerstand zu finden,vor?) hier aber sah er sich an den sumpfigen Ufern, die den Ueber-gang verwehrten, plötzlich auf allen Seiten durch den Feind ein-geschlossen. Offenbar war diese Stellung von den Wenden für eineihnen günstige Entscheidung vorbereitet, denn durch Verhaue vonBaumstämmen versperrten sie dem deutschen Heere den Rückzug undbesetzten zugleich die Straße, im Angesichte desselben aber befand sichFluß und Sumpf und die slavische Hauptmacht unter dem Ober-

') Urk. Ottos vom 9. April 959 (Wedekinb Noten III, 99, 8t. 261): ^.cksanctum Llicbaelem . . omnem bercclitatem Vultbarcii, 6Iü Vultbarcii inproprium äonavimus, guas nobis publice iuäicata est, guia iäem Vulk-barclus cum abis, c>ui tune temporis iniinici nostri esse viäsbantur, uobisuostrisgue ticlelibus magnam rixam intulit, in tantum ut etiam guanäamurbem in regno nostro cum ecclesia in ea constructa omnibusgus sciiticiisiucenäcrit. Die von Wedekind (Noten II, 02) vorgeschlagene AcnderungOuickmanni für Ilultbsrcli ist eine zu gewaltsame dem Originale gegenüber.

2 ) Widukiud nennt keinen Namen, dagegen die ^.un. Ililclesb., Ouecllinb.955 : 8ecl et rcx Otto periculosissims contra Hioäritos conklixit, c>uos . .kgbertus contra illum congregavit, genauer die vrnn. 8augall. mai., deren^batareni die Abodriten sind. Vgl. über die Wohnsitze der andern ^.tiam.Krem. Oesta Ilammab. eccl. pontil. II c. 18 und Schafarik Slaw. Alterth-II, 578. 579.

IVicluk. c. 54: cum »micis Knauls, von Rana, der Insel Rügen be-nannt, vgl. Schafarik II, 573.

^) illoäoareli ann 955: et subkrsgante sibi kurislao rege, gusm ckuclumsibi subcliäerat, victoria potitus sst.

b) ^nn. 8angall. mai. 955: et tilius eins Oiutolk (wie im I. 954 Konradgegen die llckern mitkämpfte, vielleicht beides als eine Art von Verbannungaufzufassen, vgl. oben S. 241).

rViliust. c. 53: csstris positis super kaxam üuvium, nur hier

genannt.