Druckschrift 
Kaiser Otto der Große
Entstehung
Seite
206
Einzelbild herunterladen
 

206

Synode und Reichstag zn Augsburg 852.

von P.avia, Como, Brescia, Piacenza, Modena, Reggio, Tortona,Arezzo, Acqui. Außer den italienischen also, die wohl als Bürgender Treue ihres Königs dienen sollten, finden wir nur oberdeutscheKirchenhirten, denen ja freilich die Dinge jenseit der Alpen ungleichnäher lagen in Augsburg, unter den Vornehmen dagegen warenneben den Franken, Baieru, Schwaben und Langobarden auch dieSachsen vertreten. Die also Versammelten wurden durch das Nieder-fallen eines ungewöhnlich großen Meteorsteines erschreckt.

Inmitten der Synode, welche am 7. August ihre Schlußsitzunghielt, nahm der König selbst auf Einladung derselben, van einementsprechenden Gefolge umgeben, Platz und bekannte sich nach Auf-forderung des Erzbischofs von Mainz laut als Helfer und eifrigstenVerteidiger der Kirche für die gefaßten Beschlüsse, die durch seineZustimmung erst bindende Kraft erhielten. Erzbischof Friedrich vonMainz, als Leiter der Verhandlungen, verkündigte hierauf die eilfvon der Versammlung beschlossenen Capitel, die sämtlich fast dieKirchenzucht betrafen und durchweg nur ältere Synodalschlüsse ver-mutlich mit geringem Erfolge wiederholten. Den Geistlichen, vomSubdiaconus an aufwärts, wurde völlige Enthaltsamkeit ciugcschärft,ihre Verheiratung sollte Amtscntsctzung nach sich ziehen, verdächtigeWeiber, die man bei ihnen fände, sollten geschoren und gepeitschtwerden. Verboten wurde das Halten von Jagdhunden und Falkenund das Jagen überhaupt, nicht minder das Würfelspiel, das mitAbsetzung bedroht ward. Andere Bestimmungen bezogen sich auf dasVerhältnis der Mönche wie denn namentlich das Aufsichts- undStrafrecht der Bischöfe über die Klöster bestätigt wurde, auf Un-absetzbarkeit der Priester durch Laien, da nur der Bischof, Her dieWeihe ertheile, darüber zu befinden habe, und endlich auf die Ver-fügung der Bischöfe über die Zehnten. Bei Streitigkeiten über diesesollte, wie schon in Ingelheim bestimmt war, kein weltlicher Richtererkennen, sondern nur die Synode. Bischof Udalrich von Augsburgwenigstens, 4) an dessen Sitze diese Satzungen aufgestellt wurde», be-mühte sich jederzeit, sie zu vollziehen.

0 lVillub. III v. II: Ingens iniraeulum mnltis visentibrrs prasbuit,daraus ämiialisto 8axo, dcr inenso ^ngusto hinzusügt. Die ^nn. Langall.mal. 952 erwähnen nur üno maxima tonitrua; Ilsriinann. ^ug. 951: Interalia prolligia ignitus lapis ejuasi inassa vanüvntis t'erri ab ooeiclents peraera venit et eiraeo visns est ambnlans.

Vuin clis prasünit» so venions . . Iionorilles, uti regiam elignitatemäseuerat ab omnibus aeeeptus (vorn, reoeptus) missas eelebrats (eorr.oelobritats) linita satislaeisnUo poutiüeirm Petition! eum insigui privatimturba (eorr. priinatuin tnrma) sz-noclum intravit (proeorum wollte Leibnizlesen, ^nn. i,np. II, 929).

Lnins llivinae rei äispositionem per reversntissimi atgus prn-llsntissimi Vritlnrriei Naguntinae seäis arebiepiseopi inclnstriam maximsgnbsrnari äeliberavit. Ueber die Zehnten ogl. oben S. 194.

0 Vita 8. Ouäairiei e. 6 lp. 395 1 . Er pruste seine Geistlichen, si snb-introelnetas mulieres sseum babuissent et incle erimsn suspitionis in-«liesrent, si eum eanibus vvl aeoipitribns venationss sognsrsntur, silabornas eausa ocleneli vel biboncli ingreelersntur, si tnrpss ioeos in usrrbabvrent, si ebrietates et eomessationss supra moelnm amarsnt eto.