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Das Herzogthum Sachsen.
beiden Seiten des Waldgebirges, im Nordthüringgau erreichten siedie Elbe, im Hassegau die Unstrut und Saale, im Süden schlossensie sich an in den thüringischen Gauen Eichsfeld, Wippergau, Helm-gau und Südthüringen. Also durch das Gebiet vom Harz bis zumThüringerwald, von der linken Weser bis zur Elbe zogen sie sich hin,gewis manigfach vermischt mit altem Benefizialüesitz. Die drei KlösterCorvei, Gandersheim und Quedlinburg später können gewissermaßenals Knotenpunkte gelten. Auch wenn sie jetzt in mehr als eine Handkamen, der Einzelne mußte immer noch einen erheblichen Antheil er-halten, groß genug, um eine bedeutende Stellung behaupten zukönnen.
Die bedeutendste mußte dem Erben des Herzogtums zufallen.Dieser konnte kein Anderer sein, als der Erstgeborene Otto, das Hauptdes Geschlechts, dem Heinrich die anderen Söhne ausdrücklich unter-geordnet hatte. Seit fast hundert Jahren war hier die Erbfolge hei-misch geworden; daß sie es geworden, dadurch hatte sich das Herzog-thum als eine volkstümliche territoriale Macht zwischen Reich undLand festgesetzt, als eine solche, die gewissermaßen das umherziehendeKönigthum in engern Grenzen vertrat, der Herzog stellte den Königdar. Aber nicht das allein; indem sich der Sachsenstamm um diesesHaus sammelte, ward seine alte nationale Einheit, die von je starkergewesen war, als die fast aller Stämme, nicht allein erhalten, sondernweiter entwickelt, nicht nur als ein Volksstamm, auch unter einemHaupte fühlten sie sich Eins. Durch drei Menschenalter und vierTräger der Erbfolge kam das Herzogthum Vom Urgroßvater auf denUrenkel, von Liudolf auf Otto. Von jenem war es auf Großoheimund Großvater, Bruno und Otto, dann auf den Vater Heinrichübergegangen. „Er hinterließ den Ducat des gesamten Sachsen-landes," sagt Widukind wiederholt') es ist eine einfache Vererbung,von einer Wahl durch das Volk ist nirgend die Rede. Konrads I.misglückter Versuch, Heinrichs Herzogthum zu beschranken, hatte es nurbefestigt; im Kampfe gegen den König hatte man es um so mehr alsein sächsisch volksthümliches erfaßt. Nach Heinrichs Tode ist Ottoohne Weiteres der neue Herzog. Kein Einspruch erhebt sich, seineNachfolge ist als erbliche selbstverständlich.
Wie mächtig der Herzog des Sachsenvolkes in die Dinge ein-greifen könne, hatte Heinrich gegen Konrad gezeigt. Die feste Grund-lage seiner Herrschaft war gewesen, daß er thatsächlich zwei Herzog-tümer in seiner Hand vereinte, mit Sachsen auch Thüringen. Auchdieser Ducat ist stillschweigend auf Otto übergegangen. Wenn zweibenachbarte, doch verwandte Stämme unter einem Banner vereintwurden, verdoppelte sich die Macht. Ueber einem solchen Herzogehätte kein König ein gesichertes politisches Dasein gehabt.
2) zviäull. I, 16 hat Bruno den lluoatus totiua Saxonias... t'rati'i natuouiäsin ininori i-siingusns äuoatuin. I, 21 heißt es von diesem Otto öiiollsiurioo totius Saxonias i-sliqnit dusatuin, und Heinrich ist dann novus<lux wie Otto, II, I, denn dieser wird hier gewis so genannt mit Bezug auf Sachsen,nicht etwa als neuer Führer, Haupt des'Reichs.