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Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 1476 bis 1550
Entstehung
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FACULTAS ARTIUM.

i.

I und II STATUTEN von 1477 SS und 1505.

Mit der Aufschrift: Erste Statuten der Artisten Facultätvom Jahr 1488 enthält die Eisenlohrsche Sammlung der U.G. 812 die-jenigen Statuten, welche in dem Band Fach XV, 15 stehen. Diese Fassung(B) ist aber weit ausführlicher und viel jünger als die im folgenden zuGrund gelegte Redaction (A) ans Sammelhand Fach VI, 17 Pergament.Woher jener Herausgeber die Jahreszahl 1488 genommen habe, ist nichtersichtlich. In dem Bande selbst fehlt jedes Datum. Dagegen ist dieältere bisher unbekannte Redaction A in der Ueberschrift auf dem Deck-blatt mit 1488 bezeichnet. Hier rührt die Zahl offenbar daher, dass einigeZ u s ätze zu diesen Statuten, welche am Ende des Heftes nachgetragen sind,aus dem Anfänge des J. 1488 datiert sind, ln Ermanglung eines anderenhat der Registrator dieses Datums sich bedient. Die Statuten selbst müssenvielmehr älter sein. In Wirklichkeit ergibt sich durch Vergleichung derin dem Liber Decanatus Fach XV, 14 und in dem Bande Sanctiones etStatuta Fach XV, 17 mit Zeitangabe enthaltenen einzelnen Conclusa derFacultät, dass A überhaupt die erste Redaction ist, B aber etwa aus denJahren 1505 bis 1510 stammt.

B ist mit Absicht in vielen Artikeln weit ausführlicher gefasst als Aund enthält manche Bestimmungen, welche zur Zeit der Zusammenstellungvon A zwar längst vorhanden waren, aber bei der Redaction der Statuten,als zu sehr in das einzelne gehend, beiseite gelassen wurden. Später scheintman diese Ergänzung nöthig gefunden zu haben.

Auf die Geschichte jener ersten Statuten A wirft einiges Licht ein Ein-trag in dem Liber Decanatus f. 25: Eadem die [2. Aug. 1484] M. Conr.Summenhart 1 Rector Univ. decanum requisivit, ut conclusiones facul-tatis non confirmatas juxta statutum desuper factum universitati remitteret

1 So schreibt er in der Matr. Pac. Art. selbst mehrmals seinen Namen, bei anderenfindet man in der Regel die Schreibung Summerhart.