43. Begleitschreiben 1544.
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An allen obgeschribnen Puncten vnd diser Ordnung soll derVniuersitet Ratli die gemelte Artisten trewlich vnd vätterlichhelfen fürderen, nit verächtlich halten, sonder ie zu Zeiten ireActus auch besuchen vnd wa etwas einfallen, das zu endern, zumindern oder zu mehren sein weit, soll dasselbig neben vnd mitden Artisten mit vleiß vnd guter Vorbetrachtung bescheen, Vndieder Zeit gütiglich vnd freuntlich den Artisten angezaigt vnddann gebessert werden.
Doch nicht dest weniger wa nach eraischung diser Ordnungdie alten oder new gemachte der Artisten Statuten zu endernoder gar abzuthun sein, So soll die Facultet dasselbig mit gutemrat zutlion macht haben, aber sunst vnd in ander weg vnserfürstlichen alten vnd newen ordination dise Ordnung kein abbruchgeberen, sonder in wesen unverendert pleiben, Aber in allwegvns vnbenommen, sonder Vorbehalten, dise Ordnung nach gelegen-hait der Zeit vnd personen zu endern, gar vffzuheben vnd abzu-thun nach vnserm wolgefallenn,
Zu Vrkund mit vnserm vlfgetruckten Secret besigelt, Gebenzu Vrach uff den zwaintzigsten tag Julij Nach Christi vnserslieben Hailands gebürt Fünffzehenhundert vnd im vier vnd vier-tzigsten Jar.
A. Gleichzeitige Abschrift in Ms. hist. 177 der K. öff. Bibi. f. 109. —
B. Besiegelte Abschrift , ohne Unterschrift im Univ. Arch. VI, 17.Eisenlohr 213.
43.
Begleitschreiben zu vorstehender Ordnung, 23.Sept. 1544.
Lieben getrewen. Nachdem wir jungst verrückter zeitetliche unser ret by euch zu Tübingen gehept, allerlei gebrechenvnd menge], so etlicher personen auch lesens disputierens vndanderer Sachen halben by euch befunden, insehens zuhaben vnddan alle Sachen by euch dermassen anzerichten, vff das dochain mall vnser Vn iuersitet in ainen vfgang gebrachtwerden mech t. Zu welhem dann ir auch zuhelffen vnd zu-furdern mit allem dem, so euch all vnd jeden insonderheit be-trifft vnderthenig vnd gewillig erbotten haben. Darob dann wir
Urkunden der U. Tübingen. 16