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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

ihre von der spanischen abweichende Mundart übersetzen. Und soerzählten sich die Spanier mit Schaudern, welche Ungeheuerlichkeitenvon Juden und Neuchristen begangen worden seien. Der Berichtvom Geständnisse eines der Angeklagten und Verurteilten, Ben ditoGarcia, war besonders geeignet, Entrüstung hervorzurufen. Diesersoll, von Juden verführt, nicht blos die Riten des Judenthums,Sabbat, Pascha, Fest- und Fasttage beobachtet und die christlichenmißachtet, Fleisch am Freitag und an den großen Fasten gegessen,sondern auch die Sakramente gelästert, von ihnen gesagt haben, sieseien Aberglauben, daß das, was die Christen von Jesus und Mariaglauben, eine Posse sei, daß er nicht geglaubt habe, Jesus sei voneiner Jungfrau geboren, er sei vielmehr der Sohn von Joseph undeiner verdorbenen Frau (Ljo äs rnnssr oorruta), daß die ChristenGötzendiener seien, indem sie eine Hostie anbeten, welche weiter nichtsals ein wenig Mehl und Wasser sei, und daß ihm alle Bilder derchristlichen Heiligen wie Götzenbilder vorgekommen wären. Das alleshätte Bendito Garcia eingestandenermaßen gesagt und gethan unddazu hätten Juden ihn verleitet. In Avila, wo die Unschuldigen aufdem Scheiterhaufen gelitten hatten, erregte der Vorfall eine solcheErbitterung gegen die Juden, daß sie ihres Lebens nicht sicher waren,und das Königspaar um Schutz anflehten *).

Gleichviel ob dieser für die Christen schauderhafte Proceß denEntschluß des Königspaares zur Vertreibung der Juden gefördert hatoder nicht, kaum fünf Monate nach dem Feuertode der Angeklagten istsie verhängt worden.

Aus dem Zauberpalaste der Alhambra erließen diekatho-lischen Könige" einen Befehl, daß sämmtliche Juden Spaniensinnerhalb vier Monaten aus allen Gebietstheilen Castiliens, Aragoniens,Siciliens und Sardiniens bei Todesstrafe auswandern sollten (31. März1492 2). Ihr Hab und Gut sollten sie mitnehmen dürfen, aber nichtVcrgl. Note II.

2) Die wenig beachtete Urkunde des Edikts zur Vertreibung der Juden istin extenso mitgctheilt in llnuAuas / blii-niräu äioeionarlo äs üistorin ^ Hn-ti'Auaäuäss äs dsavuri-u, Artikel lluäios, und bei ^.maäor III. 608 f. AuchElia Kap sali hat diese Urkunde von der Vertreibung der Juden erhaltenund sie Hebräisch übersetzt in seiner Schrift i.nHn > 21 , im Auszug ausdieser Schrift owv von M. Lattes äs vitu et soriptis LIiae

Lnxsnli p. 68 fg. Ein scheinbarer Widerspruch in Betreff des Präclusiv-Termins bis zur Auswanderung in jüdischen und christlichen Quellen ist, soviel ich weiß, bisher nicht berührt worden. Die Urkunde wiederholt öfter, daßden Juden Zeit gegönnt sei bis Ende Juli, also von Ende März volle Vier-Monate, und so setzten sämmtliche christliche Historiographen den Termin. Abra-bancl giebt dagegen wiederholentlich an, daß nur drei Monate Frist gewährt