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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

Gesetze hat aber ein unmündiges Mädchen, wenn es nicht vomVater, sondern von der Mutter oder den Brüdern verheirathetwurde, bei eintretender Mündigkeit nach dem zwölften Jahre, unterUmständen sogar noch viel später, das Recht, die Ehe ohne weiteresaufzulösen entweder durch eine ausdrückliche Willenserklärung oderdurch das Eingehen einer anderweitigen Ehe (Lliun). Menahem vonMerseburg fühlte aber das Unanständige einer solchen plötzlichen, oftvon der Laune eingegebenen Eheauflösung und bestimmte, daß auchin diesem Falle ein förmlich ausgestellter Scheidebrief nöthig sei.Er begründete seine Bestimmung durch die Erwägung, daß doch dieAuflösung einer solchen in Unmündigkeit geschlossenen Ehe nicht voneinem Rabbinatscollegium stattzufinden brauche, die gesetzlichen Be-dingungen namentlich für das Eintreten der Mündigkeit (Pubertät)nicht Jedermann bekannt seien, und daß daher ein Mißbrauch sehrnahe liege. Auch könnte sich die Meinung festwurzeln, daß jede Eheohne Scheidebrief aufgelöst werden dürfe. Diese Anordnung wurdeaber im folgenden Jahrhundert durch Zurückführung auf den tal-mudischen Gesichtspunkt wieder beseitigt ^).

Auffallend ist es, daß, obwohl unter den deutschen Juden jedeaußertalmudische Wissenschaft geächtet und von christlicher Seite denWissensdurstigen der Weg zu den Pflegestätten der Wissenschaft ver-sperrt war, doch hin und wieder jüdische Aerzte vorhanden warenund von christlichen Kreisen gesucht wurden "). Jakob von Straß-burg wurde bis nach Frankfurt berufen. Einem Rabbiner in Tprol,Namens Reuben, hat der Herzog Friedrich von Oesterreich (welcherwieder Juden in seinen Erbländern zuließ) wegen seiner HeilkundeSteuer- und Zollfreiheit zuerkannt. In Würzburg gab es eine jüdischeAerztin Sara, welche eine so bedeutende Praxis hatte, daß sie dieGüter eines Edelmannes erwarb, die ihr von dem Domherrn, fast demganzen fränkischen Adel und vielen Städten verbürgt und gesichertwurden; ein Ritter von Wissentaun wurde ihr als Beistand vor Gerichtgegeben ^). In Regensburg beklagten sich die Bader in einer Beschwerdean den Rath, daß sich fast alle Bürger von den Juden curirenlassen 4). Wahrscheinlich haben jüdische Aerzte ihre medicinischen

-) Bergt. B. IX. S. 518.

") Bergt. Kriegt, Frankfurter Bürgcrzwistc S- 449, 455 ff. Hcffncr, Judenin Franken, S. 11, 44. Beilagen 1). O.; Wiener, Regesten a. a. B- S. 242,Xo. 158.

°) Hcffncr a. a. O- S. 18 mit Beilagen; die Urkunden vom Jahre 1419Ltobbe das. S- 279.

^) Gemeiner, Regcnsburgische Chronik IV. 291.