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Geschichte der Juden.
den Behörden, Meister der Zusammenrottung gegen die Juden zuwerden. Der König ertheilte nämlich den Juden besondere Schutz-briefe (8auvs garäs) und gebot dadurch dem heranwehenden SturmeHalt^).
Indessen konnten sich die Juden nicht lange mehr in Frankreichhalten, trotz der Begünstigung, die ihnen der schwachsinnige undöfter wahnsinnige König und seine Oheime zu Theil werden ließen.Ihre precäre Existenz brachte es mit sich, Gegenstand des all-gemeinen Hasses zu werden. Sie waren nur auf eine bestimmte Zeitin Frankreich zugelassen worden, und wenn diese Frist auch öfterverlängert wurde, so mußten sie stets auf eine Ausweisung bedachtsein und so viel Geld erwerben, um in einem anderen Lande einUnterkommen finden zu können. Wie ihre Vorfahren in Aegypten,so hatten sie in Frankreich stets ihre Lenden gegürtet, ihre Stäbe inder Hand und ihre Bündel geschnürt, die Wanderung anzutreten.Wenn ihnen auch der Erwerb von Grundstücken gestattet war, somußten sie sich doch größtenteils auf Geldgeschäfte verlegen und denAugenblick ausnutzen. Sie waren Wucherer aus Noth. Mancheunter ihnen nahmen einen höheren Zinsfuß als die Privilegien ihnengestatteten, und von säumigen Zahlern ließen sie sich Zins von Zinsgeben. Der König zwang sie förmlich dazu, sich auf übertriebeneund aufreizende Wuchergeschäfte zu verlegen. Denn er forderte fürseine Kriege so außerordentliche Summen von ihnen"), daß sie die-selben nur durch Uebertretung der Gesetze erschwingen konnten. Aberdem Volke machte diese Schinderei die Juden verhaßt. EinigeRichter und Prevots nahmen die jüdischen Wucherer in Strafe undsuchten die Juden überhaupt — öfter aus Bosheit — zu schädigen.Der König, in dessen Vortheil die Bereicherung der Juden lag,schritt zwar auf Antrag der jüdischen Vertreter, Isaak, Christof! eund Vivant de Montrsal, gegen die Behörden ein und verbot
*) Vaisctte berichtet darüber (llistoirs xsuörals äs luLUAusäos IV.p. 405): Ii,ss sonssillsrs äu rol äs Brunos uosoräsrsvt 22 lluli 1391 ässIsttrss äs sauvs Auräe aux äuiks äs Oaugusäoe, gus Iss psuplss äupn^s msvayuieut äs tusr et äs pillsr somms sv LspuAvs. Daß dieDrohung zum Theil zur Thätlichkeit übergcgangen war, folgt aus dem Versedes Klageliedes o. S. 57 Anmcrk.
2) In einer Ordonnance gestand es der König selbst zu: . . pour Iss Zranssommss äs Ilsvisrs gus Hous avous kalt Isvsr st lalsovs sbasuu soursur sulr: (sux, Iss äuiks), pour niäier (aiäsr) et supportsr Iss kram,missious st äespsns gus sonstsnisr Xous sonvlsnt pour Is lait äs uosKuerrss, Ordonnance vom Juli 1387 und Februar 1888 in Oräovunuss ässrois äs Hrnuss V. VI. p. 171, auch die Ordonnance das. p. 225.