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8 (1897) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 2. Hälfte
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Geschichte der Juden.

kleiden sich in Landestracht und gehen mit geglättetem Barte einher.Sie füllen ihren Leib mit Leckerbissen, während die Jünger der Lehrein Brot und Wasser der Noth darben. Daher sind die Rabbinenverachtet; denn alle Klassen wenden ihre Söhne lieber dem niedrigstenHandwerke zu, als sie zum Studium des Gesetzes erziehen zu lassen. Bei der Predigt überlassen sich die Reichen einem süßen Schlummeroder schwatzen mit einander, und der Prediger wird durch das Lärmenvon Männern und Frauen hinter der Synagoge gestört. Wie an-dächtig sind dagegen die Christen in ihren Bethäusern! Für Almosen-gaben haben sie kein Geld, lassen sich zehnmal von den Sammlernmahnen oder geben nur, um sich einen Namen zu machen. Injeder Stadt leben die Vornehmen in Streit mit einander, wegenniedriger Sache regen sie Zwietracht an. Noch schlimmer ist derNeid und die Mißgunst, die sie gegen einander hegen; sie verläumdeneinander bei den Königen und den Fürsten."

In der That nahmen in dieser Zeit Angebereien, früher eineäußerst seltene Erscheinung unter den Juden, überhand und richtetensich sogar gegen Rabbinen. Wie der greise R. Nissim Gerundi, IsaakBen-Scheschet, Chasdal Crescas mit ihren Freunden durch einenelenden Angeber gefährdet wurden (o. S. 33), so schmiedeten andereNichtswürdige Ränke gegen den Rabbiner von Alkolea de Cinca,En-Zag Vidal de Tolosa (Sohn des berühmten Jom-Tob Vidalde Tolosa VII^. S. 331) bei der Königin von Aragonien, um ihnzu verderben i).

Die Rabbinen, welche mit einigen Beisitzern auch Gerichtshöfefür peinliche Fälle bildeten, verfuhren sehr strenge gegen Angeberund Verräther und verhängten sogar Todesstrafe über sie. InCastilien, Aragonien, Valencia und Catalonien bestand dieser Brauchseit uralten Zeiten ^). Die jüdischen Gerichtshöfe bedurften zwarzur Vollstreckung eines Todesurtheils einer besonderen Bestätigungvon Seiten des Königs durch ein besonderes untersiegeltes Schreiben(L.1da1L, Ollotam), aber diese war im Nothfalle durch die Vermittelungeines jüdischen Höflings oder durch Geld zu erlangen. Dieses Ver-fahren vergrößerte aber nur das Uebel, statt es zu heilen; denn mitsolchen Angebern wurde kurzer Prozeß gemacht, ohne eingehendesVerfahren und Zeugenverhör °), was nur dazu beitrug, deren Ver-

') Isaak b. Schcschct llesxp. dlo. 473.

°) Das. k^o. 79. Auch bei ^s-ls. Orooisas II. p. 126 . . äesiau (losäuäios) gus sismprs ovisi-au ellos por sostumdro äs matar gualguisränäio, gue era malsiu.

°) Ben-Scheschet das. Ho. 284 ff.