Beamten haben das Gleichungsyslem tingeführt,d. h. sie sind darauf bestanden, daß zu Arbeitern
jährliches Einkommen aus seinen Grundstükkenbezieht, kann sich unter die Friedensrichter aus-schreiben lasse». Dieselben beziehen keine direkteBesoldung und werden von Zeit zu Zeit in eine,»gemeinschaftlichen Patent vom Großkanzler ernant;bisweilen für eine einzige Grafschaft 500 aufEinmal. Uebrigens ist nicht jeder Patentirredeshalb auch zur Ausführung des Amtes ver-pflichtet, sondern es hängt die Ausübung vomeigenen Willen der Sinregistrirten ab. Die Anzahlder Friedensrichter in einer Grafschaft ist daherdurchaus unbestimt; wer aber wirklich sungirr»will, läör sich hinfür noch ei« besonderes Patentvon der Staatskanzlei auSscrtigcn und wird dannförmlich vereidet. Die Fnnktivu des Friedens-richters ist übrigens genau genommen keine rich-terliche, sondern «ine polizeiliche. Er sorgtfür öffentliche Ordnung und Handhabung derGesezze, last Bettler und Landstreicher aufgreife»,sorgt für die Verpflegung der Armen u. dgl.Die Anlegung von WirthShäuseru, Schenken:c.hängt von seiner Erlaubnis! ab. Zu manchenAngelegenheiten ist die Mitwirkung mehrererFriedensrichter noihig, und besonders wichtigeDinge werden in den vierteljährigen SizzungensämtlichcrFrjedeusrichter der ganzen Grafschaft ver-handelt, wohin namentlich auch die Ernennung derArmenaufseher, der Kirchspielvvrsteher:c. gehört.Diese» vierteljährigen Sizzungen wohnen zwarauch die anderweitigen Beamten der Grafschaftbei, aber die Friedensrichter wählen aus ihrerMitte den Präsidenten.
Der Uebersezzer.