Die Disciplin der reinen Vernunft in Ansehung der Hypothesen. 585
erwerben können. Der solche hypothetische Gegenmittel wider dieAnmaßungen des dreist verneinenden Gegners vorkehrt, muß nichtdafür gehalten werden, als wolle er sie sich als seine wahre Mei-nungen eigen machen. Er verläßt sie, sobald er den dogmatischenEigendünkel des Gegners abgefcrtigt hat. Denn so bescheiden undgemäßigt cs auch anzusehcn ist, wenn Jemand sich in Ansehungfremder Behauptungen blos weigernd und verneinend erhält, so istdoch jederzeit, sobald er diese seine Einwürfe als Beweise des Ge-genthcils geltend machen will, der Anspruch nicht weniger stolz undeingebildet, als ob er die bejahende Partei und deren Behaup-tung ergriffen hätte.
Man sieht also hieraus, daß im spekulativen Gebrauche derVernunft Hypothesen keine Gültigkeit als Meinungen an sich selbst,andern nur relativ auf entgegengesetzte transscendente Anmaßungenhaben. Denn die Ausdehnung der Principicn möglicher Erfahrungauf die Möglichkeit der Dinge überhaupt ist eben sowohl transsccn-dcnt, als die Behauptung der objektiven Realität solcher Begriffe,welche ihre Gegenstände nirgend, als außerhalb der Grenze aller-möglichen Erfahrung finden können. Was reine Vernunft assertorischurtheilt, muß, (wie Alles, was Vernunft erkennt,) nothwendig sein,oder es ist gar nichts. Demnach enthält sic in der That gar keineMeinungen. Die gedachten Hypothesen aber sind nur problematischeUrthcile, die wenigstens nicht widerlegt, obgleich freilich durch nichtsbewiesen werden können, und sind also keine Privatmcinungen, könnenaber doch nicht füglich (selbst zur inneren Beruhigung) gegen sichregende Scrupel entbehrt werden. In dieser Qualität aber mußman sie erhalten, und ja sorgfältig verhüten, daß sie nicht, als ansich selbst beglaubigt und von einiger absoluten Gültigkeit, auftrctcnund die Vernunft unter Erdichtungen und Blendwerken ersäufen.