Die Disciplin der reinen Vernunft im dogm. Gebrauche. 547
auf etwas Anderes, als Ursache oder Wirkung habe, und endlichisolirt oder in wechselseitiger Abhängigkeit mit anderen in Ansehungdes Daseins stehe, die Möglichkeit dieses Daseins, die Wirklichkeitund Nothwendigkeit, oder die Gcgenthcile derselben zu erwägen:dieses .Alles, gehört zum Vernunftcrkenntniß aus Begriffen,welches philosophisch genannt wird. Aber im Raume eine An-schauung a priori zu bestimmen (Gestalt), die Zeit zu thcilcn(Dauer), oder blos das Allgemeine der Synthesis von Einemund demselben in der Zeit und dem Raume, und die daraus ent-springende Größe einer Anschauung überhaupt (Zahl) zu erkennen,das ist ein Vernunftgcschäft durch Construction der Begriffeund heißt mathematisch.
DaS große Glück, welches die Vernunft vermittelst der Ma-thematik macht, bringt ganz natürlicher Weise die Vermuthung zu-wege, daß es, wo nicht ihr selbst, doch ihrer Methode auch außerdem Felde der Größen gelingen werde, indem sie alle ihre Begriffeaus Anschauungen bringt, die sie a priori geben kann, und wodurchsie, so zu reden, Meister über die Natur wird; da hingegen reinePhilosophie mit discursiven Begriffen a priori in der Natur herumpfuscht, ohne die Realität derselben a priori anschaucnd und ebendadurch beglaubigt machen zu können. Auch scheint es den Mei-stern in dieser Kunst an dieser Zuversicht zu sich selbst und demgemeinen Wesen an großen Erwartungen von ihrer Geschicklichkeit,wenn sie sich einmal hicmit befassen sollten, gar nicht zu fehlen.Denn da sie kaum jemals über ihre Mathematik philosophirt haben(ein schweres Geschäft), so kommt ihnen der spccisischc Unterschieddes einen Vcrnunftgebrauchs von dem anderen gar nicht in Laimund Gedanken. Gangbare und empirische gebrauchte Regeln, diesie von der gemeinen Vernunft borgen, gelten ihnen dann stattAxiomen. Wo ihnen die Begriffe von Raum und Zeit, womit siesich (als den einzigen ursprünglichen Quantis) beschäftigen, Herkom-men mögen, daran ist ihnen gar nichts gelegen, und eben soscheint es ihnen unnütz zu sein, den Ursprung reiner Vcrstandesbe-griffe und hiemit auch den Umfang ihrer Gültigkeit zu erforschen,