,2. Abschn. Die Antithetik der reinen Vernunft.
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Ein dialektischer Lehrsatz der reinen Vernunft muß demnachdieses, ihn von allen sophistischen Sätzen Unterscheidendes an sichheben, daß er nicht eine willkürliche Frage betrifft, die man nurin gewisser beliebiger Absicht aufwirft, sondern eine solche, auf diejede menschliche Vernunft in ihrem Fortgange nothwendig stoßenmß; und zweitens, daß er mit seinem Gegensätze nicht blos einengekünstelten Schein, der, wenn man ihn einsieht, sogleich ver-schwindet, sondern einen natürlichen und unvermeidlichen Scheinhei sich führe, der selbst, wenn man nicht mehr durch ihn Hinter-lagen wird, noch immer tauscht, obschon nicht betrügt, und alsoxzmr unschädlich gemacht, aber niemals vertilgt werden kann.
Eine solche dialektische Lehre wird sich nicht auf die VerstandeS-Ulinheit in Erfahrungsbegriffen, sondern auf die Vernunftcinheit inn Ideen beziehen, deren Bedingung, da sic erstlich, als Syn-s nach Regeln dem Verstände, und doch zugleich, als absolutelEiiiheit derselben der Vernunft congruiren soll, wenn sie der Ver-stunsteinheit adäquat ist, für den Verstand zu groß, und, wennfik dem Verstände angemessen, für die Vernunft zu klein sein wird;woraus denn ein Widerstreit entspringen muß, der nicht vermiedenwerden kann, inan mag es anfangcn, wie man will.
Diese vernünftelnde Behauptungen eröffnen also einen dialekti-schen Kampfplatz, wo jeder Theil die Oberhand behalt, der dies Erlaubniß hat, den Angriff zu thun, und derjenige gewiß unterliegt,ler blos vertheidigungsweise zu verfahren genöthigt ist. Daher auchrüstige Ritter, sie mögen sich füt die gute oder schlimme Sacheverbürgen, sicher sind, den Siegeskranz davon zu tragen, wennsie nur dafür sorgen, daß sie den letzten Angriff zu thun das Vor-recht haben und nicht verbunden sind, einen neuen Anfall desGegners auszuhalten. Man kann sich leicht verstellen, daß dieserTummelplatz von jeher oft genug betreten worden, daß viel Siegevon beiden Seiten erfochten, für den letzten aber, der die Sacheenhchied, jederzeit so gesorgt worden sei, daß der Verfechter derguten Sache den Platz allein behielte, dadurch, daß seinem Gegnerverboten wurde, fernerhin Waffen in die Hände zu nehmen. Als