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2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
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284
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284 Elemcntarlchrc. II. Th. U. Ablh. Transsc. Dialcklik.

Wenn, wie mehrcntheils geschieht, die Conclusion als ein U-theil aufgegeben worden, um zu sehen, ob es nicht aus schondenen Urtheilen, durch die nämlich ein ganz anderer Gegenstandsdacht wird, fließe, so suche ich im Verstände die Assertion diqHSchlußsatzes auf, ob sie sich nicht in demselben unter gewisse» Be,! idingungen nach einer allgemeinen Regel vorsinde. Finde ich Wjeine solche Bedingung und läßt sich das Object des Schlichsunter der gegebenen Bedingung subsumiren, so ist dieser aus ^Regel, die auch für andere Gegenstände der Erkenntnisgilt, gefolgert. Man sieht daraus, daß die Vernunft im SWßen die große Mannigfaltigkeit der Erkenntniß des Verstandes nnfs ^die kleinste Zahl der Principien (allgemeiner Bedingungen) zu l»jgen und dadurch die höchste Einheit derselben zu bewirken suche.

6) Von dem reinen Gebrauche der Vernunft.

Kann man die Vernunft isoliren und ist sie alsdcnn »ech m>eigener Ouell von Begriffen und Urtheilen, die lediglich aus ihrjentspringen und dadurch sie sich aus Gegenstände bezieht, oder istjsie ein blos subalternes Vermögen, gegebenen Erkenntnissen eiliggewisse Form zu geben, welche logisch heißt, und wodurch die Bei-!standescrkenntnisse nur einander und niedrige Regeln anderen hohem,!(deren Bedingung die Bedingung der crstcren in ihrer Sphäre ü-jfaßt,) untergeordnet werden, so viel sich durch die Vergleichungderselben will bewerkstelligen lassen? Dies ist die Frage, mit dawir uns jetzt nur vorläufig beschäftigen. In der That ist Mannig-faltigkeit der Regeln und Einheit der Principien eine Forderung derVernunft, um den Verstand mit sich selbst in durchgängigen Zu-sammenhang zu bringen, so wie der Verstand das Mannigfaltig!der Anschauung unter Begriffe und dadurch jene in Verknüpfungbringt. Aber ein solcher Grundsatz schreibt den Objecten kein GMvor und enthält nicht den Grund der Möglichkeit, sie als Müberhaupt zu erkennen und zu bestimmen, sondern ist blossubjectives Gesetz der Haushaltung mit dem Vorrathe unseres Bei-standes, durch Vergleichung seiner Begriffe den allgemeinen Go