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2 (1838) Immanuel Kant's Kritik der reinen Vernunft
Entstehung
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zur ersten Ausgabe.

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Erkcnntniß über alle Grenzen möglicher Erfahrung hinaus zu erwei-tern, wovon ich dcmüthig gestehe: daß dieses mein Vermögen gänz-lich übersteige, an dessen Statt ich cs lediglich mit der Vernunftselbst und ihrem reinen Denken zu thun habe, nach deren ausführ-licher Kenntniß ich nicht weit um mich suchen darf, weil ich sie inmir selbst antrcffe und wovon mir auch schon die gemeine Logik einBeispiel gibt, daß sich alle ihre einfachen Handlungen völlig undsystematisch aufzahlen lassen; nur daß hier die Frage aufgeworfenmrd, wie viel ich mit derselben,, wenn mir aller Stoff und Beistandder Erfahrung genommen wird, etwa auszurichten hoffen dürfe.

So viel von der Vollständigkeit in Erreichung eines jeden,und der Ausführlichkeit in Erreichung aller Zwecke zusammen,die nicht ein beliebiger Vorsatz, sondern die Natur der Erkcnntnißselbst uns aufgibt, als der Materie unserer kritischen Untersuchung.

Noch sind Gewißheit und Deutlichkeit, zwei Stücke, diedie Form derselben betreffen, als wesentliche Forderungen anzusehcn,die man an den Verfasser, der sich an eine so schlüpfrige Unterneh-mung wagt, mit Recht thun kann.

Was nun die Gewißheit betrifft, so habe ich mir selbst dasUrtheil gesprochen: daß cs in dieser Art von Betrachtungen aufkeine Weise erlaubt sei, zu meinen und daß Alles, was darineiner Hypothese nur ähnlich sieht, verbotene Waare sei, die auchnicht für den geringsten Preis feil stehen darf, sondern, sobald sieentdeckt wird, beschlagen werden muß. Denn das kündigt eine jedeErkcnntniß, die a priori feststehen soll, selbst an: daß sie fürschlechthin nothwcndig gehalten werden will, und eine Bestimmungaller reinen Erkenntnisse » priori noch viel mehr, die das Richt-maas, mithin selbst das Beispiel aller apodiktischen (philosophischen)Gewißheit sein soll. Ob ich nun das, wozu ich mich anheischigmache, in diesem Stücke geleistet habe, das bleibt gänzlich dem Ur-theile des Lesers anheim gestellt, weil es dem Verfasser nur ge-ziemt, Gründe vorzulegen, nicht aber über die Wirkung derselbenbei seinen Richtern zu urtheilen. Damit aber nicht etwas unschul-digerweise an der Schwächung derselben Ursache sei, so mag es ihm