Ausweisung der Juden aus Spanien. 235
Chajim Toledano wurde von demselben Kaiser zum Gesandten für -Holland und England ernannt.
Innerhalb der Christenheit dagegen wurden die Juden nur inHolland als Menschen geachtet und behandelt, in den übrigen Staatendagegen noch immer als Auswürflinge angesehen, für die es 'keinRecht und kein Mitleid gab. — Den Reigen der Ausweisungeneröffnete wieder Spanien. Dieses unglückliche Land, welches durchDespotismus, Glaubenswuth und Inquisition immer mehr entmanntwurde, beherrschte damals ein unkluges und fanatisches Weib, dieWitwe-Regentin Maria Anna von Oestreich, welche ihren Beicht-vater, den deutschen Jesuiten Neidhard, zum Generalinquisitorund zum allmächtigen Minister erhoben hatte. Natürlich konnte andiesem bigotten Hofe keinerlei Duldung Andersgläubiger gelittenwerden. Nun gab es noch in einigen Plätzen der Monarchie Juden,in dem Winkel des nordwestlichen Afrika, in Oran, Mazarquivirund andern Städten. Viele unter ihnen hatten der spanischen Kronebedeutende Dienste im Kriege wie im Frieden geleistet gegen die ein-geborenen Araber oder Mauren, welche mit Ingrimm die Herrschaftdes Kreuzes ertrugen. Die Familien Causino und Sasportas,wovon die Ersteren augestellte königliche Dolmetscher oder Dragomansfür diese Besitzung waren, hatten sich besonders- durch ihre Treue undHingebung an Spanien ausgezeichnet, was der Gemahl Maria Anna's,Philipp VI., in einem besonderen Schreiben anerkannt hat st. Nichtsdesto weniger erließ die Königin Witwe mit einem Male den Befehl,die Juden dieser Gegend auszuweisen, weil sie nicht dulden könne,daß in ihrem Reiche Leute dieses Stammes ferner leben sollten. Mansagte, der Gouverneur der afrikanisch-spanischen Besitzung, Marquis »de Los Veles, habe diese Vertreibung veranlaßt, weil er dasDolmetscheramt, welches Jakob Cansino II. vom König durch besondereAnerkennung erhalten hatte, demselben entziehen und einem Christenübertragen wollte, dessen Frau bei ihm in Gunst stand. Vergebenswandte sich mit beredten Worten Samuel Sasportas, ein Ver-wandter der Cansinos, an die Regentin und hob die großen Dienstechid Verdienste der Inden dieser Gegend um die spanische Kronehervor. Es blieb - bei dem Ausweisungsdekret, und es lautete imUcbermaß der Herzlosigkeit, daß die Juden an ihrem Passahtage dasLand bei Vermeidung schwerer Strafen verlassen müßten. Aufdringende Bitte der jüdischen Großen war der Gouverneur so freund-lich, den Juden eine Frist von acht Tagen während ihrer Feiertage
st Note 2.