Noth der Frankfurter Juden.
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der Häuser genannt: „Der Jude N. zum Esel, der Jude N. zumDrachen". Bei der Aufnahme eines Juden mußte dieser die pünktlicheBefolgung aller dieser ebenso dummen, wie herzlosen Bestimmungenmit einer entehrenden Eidesformel geloben. Und noch dazu hing ihrkümmerliches Dasein nur vom guten Willen des Magistrats ab; dennein Paragraph bestimmte: Der Rath behielt sich vor, einem jedenJuden, zu welcher Zeit auch immer, die Stättigkeit, d. h. das Aufent-haltsrecht, zu kündigen. In diesem Falle mußte der Einzelne oderdie Familie nach Ablauf der bestimmten Frist die Stadt verlassen st.
Wenn der Magistrat berechtigt war, einzelnen Juden den Aufent-halt zu kündigen, so durfte er sie doch sämmtlich aus der Stadt weisen.So folgerte und verlangte die mit dem Rathe in Hader geratheneBürgerschaft oder die Zünfte. Sie beabsichtigten ihre Freiheiten zuerweitern, die aristokratische Macht der Patricier im Magistrat zu be-schränken und fingen mit den Juden an. Der Grund war, daß dieRathsherren für greifbare Dankbarkeit von Seiten der Juden beiHandhabung der gegen sie erlassenen Gesetze nachsichtig waren; sonsthätten die Juden unter dem Drucke und der Schmach der „Stättig-keit" nicht existiren können. Aber diese Nachsicht des Magistrats gegendie Juden waren den Zünften doppelt zuwider. Sie arbeiteten daherniit Aufgebot aller Mittel, die Ausweisung der Juden aus Frankfurtdurchzusetzen. Diese hatten sich zwar vom Kaiser ihre Unantastbarkeitals Gesammtheit bestätigen und verbriefen lassen st; aber auf Dekreteund Drohung des Kaisers gab man damals sehr wenig. An derSpitze der aufsässigen Zünftler stand der Lebkuchenbäcker VincenzFettmilch, welcher, sowie die ihn unterstützenden Handwerker, zu denbürgerlich zurückgesetzten Reformirten gehörte und seinen Ingrimm ander lutherischen Bürgerschaft durch Rachenahme an den Juden zu be-friedigen suchte. Es war ein verwegener Mann, der die Räthe inSchrecken hielt und sich ganz offen den „neuen Ha man der Juden"nannte. Er wurde von der Bürgerschaft zu ihrem Sprecher undRädelsführer erwählt und verdiente auch diese Führerschaft. Denner führte seinen Plan mit vieler Umsicht aus. Nächst den Beschwerde-schriften an den Rath und an den Kaiser „das jüdische Joch vomHalse zu nehmen" wurde die Judenstättigkeit gedrucktst und unter die
st Siehe darüber die Weitläufigkeiten Schudt a. a. O. III. die alte Juden-stättigkeit von S. 119 fg.
st Urkunde vom 13. Nov. 1612 bei Wolf, Ferdinand II. und die JudenS. 29. Vergl. Kriegk, Geschichte von Frankfurt x. 227 fg. und Auszug daraus,Frankel-Graetz Monatsschr. Jahrg. 1872, x. 236 — 40 und 324—328.
st 5. Januar 1613. Schudt, jüd. Merkwürdigkeiten II. 141.