gu'il >rz- k rieu ooutrs 1 k Mksests et Ik vsrits < 1 s 1 k 8 . Horiturs. 8 . ^ItssssUog'kls m'k orclonns tont sxprss äs Vons su ks.surer, pour sviterIss iueoussgnsuess, en eks ins 1 s 8 äuils cl'^ltouk vlsnnentkprss äeinontrsr «ins notrs l'üllosoplis tlsnt ä 1 k rsliKion llsLsrlln. Hs vons pris knssi en kinl, ä'z- avoir sg'krcl, skeliknt, ooindlen 8 .i^.It. L. tionvsrklt inknvkls ä'kvoir ürvoriss l'imprsssion cl'un ouvrag-s soau-dklenx". — Mendelssohn muß bereits Kunde von dem Bann in Altona gehabthaben, als er 29 . Juli an v. Hennings eine Antwort auf des Ministers Brief erließ(das. S. 525 , No. 32 ), und sich über onvrkZ'g seauäklsux und religlou cls Kerliuaussprach; aber klug genug ging er über diese Thatsache stillschweigend hinwegund erlangte auch die Subskription des Königs und des Erbprinzen. An derSpitze der Subskribeutenliste in der ersten Ausgabe des Pentateuchs befindetsich: Seine königl. Majestät Christian VII., König von Dänemark, und Seinekönigl. Hoheit der Erbprinz von Dänemark (vergl. auch bei Kayserling das.S. 525 , No. 33 ). Es scheint, daß Mendelssohn's Manöver gelungen ist.R. Kohen muß seine Verketzerung gegen den Pentateuch eingestellt haben; dennes verlautet in den Briefen nichts mehr davon. Aus Kopenhagen und Hamburgsind viele Abonnenten verzeichnet, aber kein einziger aus Altona.
Erst ein Jahr später erfolgt die Aechtung aus Prag, wie aus den oben an-geführten Briefen an hervorgeht (0. S. 540 ). Der Brief (No. 5 ) ist zwarohne Datum, aber da ihn der Adressat Avigdor zwischen einen ä. ä. 12 . Nissan1780 und einen anderen ( 1 . cl. 12 . Siwan 1781 eiugereiht hat, so scheint dasVerbot in Prag im Sommer oder Herbst 1780 erlassen worden zu sein. EinBannspruch muß nicht erfolgt sein. Zwar was Avigdor zur RechtfertigungLandaus (i"22 121218, p. 10 d) bemerkt: 228 ( 8 iii> 88 pi,i') ,222122 P81.2 2282. . . 221212^ 2 ' 7 pn "ip 2.2111^.21 2.2121P2.2 21,22,2 .vorn . . . 2-2>ni>2 °u,2b pi22'2 um
821) 88122- 'mL . . . 22.2 112 2: ' ' ' mp P2.22- 8^8 872 122.28 p82> >i 882- >2282(.S2P1 22'2 82') 11'2'8 12P1 1822 gen y'2121 18 1'222 NN 882 ''2, darf man nicht alsFactum ansehen.
Wenn man ihm glauben wollte, so hätte Ez. Landau Anfangs gar M/sPent. in Schutz genommen. Wie gesagt, diesem Mantelträger, wie er sich inden Briefen und Bemerkungen zeigt, darf man nicht ohne weiteres nachsprechen.Später noch hat Landau ausgesprengt, M. Habs in Betreff seiner UebersetzungReue empfunden (Schreiben an Chanoch, Citat oben S. 542 Anmerk.). Wesselyschrieb dagegen, Landau sei gegen ihn eben so feindlich aufgetreten, wie früher gegenMendelssohn. Aber einen förmlichen Bann scheint er doch nicht gewagt zu haben.Er wird nur unter der Hand das Lesen in M.'s Pentateuch verboten haben,ohne mit einem osficiellen Bannspruch dagegen aufgetreten zu sein'). Ein förm-licher Bann ist also nur in Fürth darüber verhängt worden.
Außer den drei genannten Rabbinen war noch Pinchas Hurwitz in Frankfurta. M. gegen die Mendelssohn'sche Uebersetzung. Vgl. 2-222 2-8,21.2 22- von
') Vergl. über Laudau's Antipathie gegen eine Bibelübersetzung dessentalm. Commentar 2"8r zu .21222 zum Passus p-12.2;n 22-12 ipim sund ferner, wieHerr S. I. Halberstam anmerkt, dessen Approbation zu dem von Sal. Dubnoprojectirten Pentateuch-Commentar, abgedruckt in H. Pollaks 'in ;2, S. 44 ,woselbst er sagt: -.ivpi .s8i 2222.2 18 ;.i-8 22222 22 28-2 (>"1.2 p"p2 1.2222.2 .222.222 ixi12222 182p 2228 1p8 2-12-2 221228 Y2-X '2 i-121 2121p 8-22 22S2.22 122' 28 12212 '2 >8'121 221.2 8,221 2-22P.2 '28-8 8,2-22 >122 82'2- 81.2.2 Ip88 ;i"2--2 112181 -1122-8 2112.2.Landau scheint die Drucklegung von S. Dubno's Commentar besonders gewünschtzu haben, um Mendelssohns Pentateuch-Ausgabe zu verdrängen.I