Friedrich Rühs' christliche Deutschthümelei.
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Die phantastisch-christliche Deutschthümelei war das gewaffneteGespenst, das den deutschen Juden mehrere Jahrzehnte hindurch Ruhe,Ehre und Schaffensfreudigkeit raubte. Weil dieser durch Abstammungund Geschichtsgang fest ausgeprägte Volksstamm sich durch äußerlicheMerkmale, Gesichtsschnitt und Haltung von den Deutschen unterschied,stießen sie ihn, obwohl er innerlich in Sprache, Empfindung und Ge-sinnung ihnen verwandt war, als etwas Fremdes, Störendes, Unbe-hagen Erregendes ab und hätten ihn, wenn die Zeitstimmung es ge-stattet hätte, am liebsten ganz aus den deutschen Gauen ansgewiesen.
Um aber Grund für diesen blinden Haß zu finden, wühlten die Juden-feinde in alten Scharteken, scharrten Kehricht zusammen, wo Anderereiche Geistesschätze der Juden gefunden hätten, und entwarfen eingrauenerregendes Bild von ihnen, um sich und Andern Furcht,zi^machen.
Der Erste, der dieser dunkeln Antipathie Worte lieh undSchmähungen auf die Juden häufte, war nicht ein verlotterter Schrift-steller gleich Grattenauer, sondern ein akademischer Lehrer, den dieneugegründete Berliner Universität ans die Lehrkanzel der Geschichteberufen hatte: Friedrich Rühs. In einer Gegend Vorpommernsgeboren, die sich lange den Juden verschlossen hatte, wo sie damalsnoch wie Vas apokalyptische Thier betrachtet wurden, theilte Rühs dieseGespensterfurcht vor ihnen. Es war ihm völliger Ernst mit derDemüthigung der Inden; er scheute es nicht, seinen Namen unter eineSchrift zu setzen, die in Wahrheit dem deutschen Namen keine Ehremacht. Den Verfall Deutschlands wollte er erforschen und kam aufdie Juden, als hätten diese die Schmach während der Fremdherrschaftverschuldet. Rühs beleuchtete die „Ansprüche der Juden an dasdeutsche Bürgerrecht" (Febr. 1815 *), entwickelte die unheilvolle Theorie X,vom christlichen Staate und folgerte daraus die Berechtigung, dieJuden, wo nicht aus Deutschland zu verjagen, so doch sie zudemüthigen und ihr Wachsthnm zu hemmen^). Er stellte ein voll-ständiges Programm für ihre Behandlung auf, das später gewissenhaftausgeführt wurde.
Vor Allem sollten sie nur eine geduldete Volksklasse sein unddurchaus keinen Anspruch auf gleiches Bürgerrecht machen können.
Sie sollten wieder Schutzgeld, Judensteuer, zahlen, und zwar solltediese Steuer, damit der Gedanke wach erhalten bleibe, daß sie denDeutschen unterthänig seien, in die Kasse des deutschen Vereins fließen.
y Rühs' Schmähartikel wurde zuerst gedruckt in der Zeitschrift für dieneueste Geschichte, Völker- und Stnatenkunde 1815, besonders abgedrucktAns. 1816. Ich citire nach dem Separatabdruck.
") Rühs, Ansprüche der Juden, S. 33, 38, 39.