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11 (1900) Geschichte der Juden vom Beginn der Mendelsohn'schen Zeit (1750) bis in die neueste Zeit (1848)
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Geschichte der Juden.

wo die Juden nur als lebende Muster von Gottesmördern, in alterSchmach versteinert erhalten wurden, schilderte er als ihr irdischesParadies^). Das Judenthum verstand er wenig. Es habe einst seineGültigkeit gehabt, sei aber von dem Christenthum überholt wordenund sei in Versumpfung gerathen. Auch die wissenschaftlichen Leistungender Juden schlug Grögoire aus Unkenntniß gering an-). Man darfihm diese Verkennung nicht so sehr verargen. Seine dürftige Kenut-niß derselben hatte Schuld daran, nicht sein Herz. Gern ließ er sicheines Besseren belehren, von Mose Ensheim, einem Jünger undHausgenossen Mendelssohns, und von Jesaia Bing, die ihm zurSeite standen und ihm manches goldene Blatt aus der jüdischen Lit-teratur des Mittelalters zeigten^).

So kam es, daß Grsgoire die Frage über die Verbesserung derLage der Juden nicht von der staatswissenschaftlichen Seite, wie Dohmund Mirabeau, sondern von der kirchlichen Seite aus behandelt hat.Indessen war er viel gerechter und milder als Michaelis und dieGöttinger. Die Behauptung von der Unverbesserlichkeit der Indenwiderlegte er schlagend. Das Resultat seiner Untersuchung fiel imGanzen günstig für die Juden aus. Man sollte ihnen um so mehrdie volle Freiheit einräumen, weil sie in ihrer gegenwärtigen, ge-drückten Lage nur eine Plage für die christliche Bevölkerung wärenund sie durch Wucher und Schelmereien aussogen. Die Freiheit seidem Christenthum, dem Gesetze und den Interessen der Nation an-gemessen.Machen wir die Juden zu Bürgern; Physisch und mora-lisch wieder verjüngt, werden sie ein gesünderes, stärkeres Tempera-ment, Einsicht und Ehrlichkeit erlangen. Ihr Herz von der Tugendgeleitet, ihre Hände von der Arbeit abgehärtet, werden der großenGesellschaft zum Nutzen gereichen" ^). konsequenter als Dohm, wollteGrsgoire sie selbst zu Staatsämtern zugelassen wissen^). Selbstver-ständlich wollte er die Freiheit ihres Kultus unbeschränkt lassen, mitAusnahme des Falles, wo ihr Gesetz mit dem des Staates inReibung gerathen sollte. Er schloß seine Abhandlung mit der redne-

') Das. S. 168.

-) Das. Oax. XXV.

°) Das. Note 14 zu Liber X. Mose Ensheim; XI, Note 8xarclon, mouober Muß', o'est xar vertu gns vou8 vouclrisL Lire 1'aiwIoZls cls votreNation"; zu XX, Note 3 Uebersetzung der dreizehn Glaubensartikel; das. 8,obssrvations <Is Nr. LinK; zu XV, 9, aus Lsebinat Olam; ls tracluotsnre'sst Vr. LillA; das. XVIII. 1s Isotsur sanra Are L Lr. LiuA cls l'avoir tra-cluits (1'elsZIs touobants cls llebucla Im Lsvi>.

r) Das. S. 141.

s) Das. 0ain XXIV.