Mendelssohn über Bedeutung des Judenthuins. 79
welche die hergebrachte, landläufige Vorstellung von Religion undihrer Verbindlichkeit stracks auf den Kopf stellten.
Nach feiner Staatstheorie, die jedenfalls bündiger War als dieSpinozas (Bd. Xg, S. 159), stehe der Obrigkeit nur über Hand-lungen, aber keineswegs über Gesinnungen und Meinungen Befugnißzu. Sie, die Obrigkeit, könne die dem Gesetze znwiderlaufendenHandlungen bestrafen, aber sie habe keinerlei Recht, sich in dasTheuerste der Menschen, in seine innere Uebcrzeugung einzumischen.Noch weniger Recht habe die Kirche. Ihre ganze Macht bestehelediglich im Lehren und Trösten. Kirchliches Züchtigen, Ausschließen,Verketzern oder gar Verfolgen und Verbrennen sei eine Anmaßungund Verirrung, die allerdings oft genug vorgekommen sind, aber sichauch genug gerächt haben. Ein Hinüberspielen des Kirchlichen indie Rechtssphäre sei ganz undenkbar. Etwa Lehrämter, kirchlicheFunktionen, die bezahlt werden? Aber es soll keine geistlichenPfründen geben! Wenigstens erkenne das Judenthum keine solche an,sondern verlange, daß die Gotteslehre umsonst mitgetheilt werdensoll, wie sie Mose vom Sinai umsonst empfangen habe — das Warein Faustschlag ins Gesicht der kirchlichen Institute!
Das Judenthnm erkenne ebenfalls diese innere Freiheit religiöserUeberzeugung an. Das uralte, echte Judenthnm enthalte darum auchkeine bindenden Glaubensartikel, keine symbolischen Bücher, ans welchedie Gläubigen vereidet und verpflichtet werden müßten. Das warabermals ein Satz, welcher kühn der christlichen Anschauung ins Gesichtschlug. Das Judenthnm schreibe überhaupt nicht Glauben vor, sondernWissen und Erkennen; es ermahne zur Beherzigung der LehrenInnerhalb dieser so verachteten Religionssphäre dürfe Jeder denken,meinen und irren, wie ihm beliebe, ohne der Ketzerei zu verfallen.Ihr Strafrecht beginne erst, wenn die schlechte Gesinnung in augen-fällige Handlung übergeht. Warum? Weil das Judenthnm nicht ge-offenbarte Religion, sondern geoffenbarte Gesetzgebung sei. Seineerste Vorschrift lautet nicht: „Du sollst glauben oder nicht glauben",sondern: „Du sollst thun oder nicht thun." In der von Gott gegebenenVerfassung ist Staat und Religion eins. „Verhältniß des Menschengegen die Gesellschaft und sein Verhältniß gegen Gott trafen auf einenPunkt zusammen und konnten nie in Gegenstoß gerathen. Gott, derSchöpfer und Erhalter der Welt, war zugleich der König dieser Nation ...Das Bürgerliche hatte zugleich ein heiliges und religiöses Ansehen,Bürgerdienst war zugleich ein wahrer Gottesdienst". „Jeder Frevel,d. h. jedes gesetzwidrige Thun wider das Ansehen Gottes, als desGesetzgebers der Nation, war ein Verbrechen wider die Majestät, also