182
Geschichte der Juden.
ohne daß man die Veranlassung dazu wüßte. Erst gegen eine be-deutende Summe Lösegeldes gab er ihnen die Freiheit wieder. DreiJahre später (1290) erließ Edward aus seiner Machtvollkommenheit,ohne Zustimmung des Parlaments, von seiner Mutter dazuaufgefordert, ein Edikt, daß sämmtliche Juden aus England verbanntwerden sollten. Bis zum ersten November dürften sie ihre Habe znGelde machen; wer aber später noch auf englischem Boden betroffenwürde, sollte gehängt werden. Doch vorher mußten sie alle Pfändervon christlichen Schuldnern ihren Eigenthümern zurückerstatten. Obsich die englischen Juden wegen der Verbannung allzu unglücklichgefühlt haben? Es war ihnen so viel zugesetzt worden, daß die Ver-treibung ihnen vielleicht erwünscht war. Edward war noch mildegenug, seinen Beamten auf's Strengste einzuschärfen, sie bei ihrer Aus-wanderung nicht zn belästigen, und den Schiffern der fünf Hafenplätzezu bedeuten, sie nicht zu schrauben^). Obwohl die Frist erst amersten November abgelaufen war, verließen die 16,511 Indens Eng-lands schon am nennten October das Land, das ihre Vorfahren seitmehr als vier Jahrhunderten bewohnt hatten. Die liegenden Gründe,die sie nicht veräußern konnten, verfielen dem Könige. Trotz desKönigs Warnung waren die ausgewiesenen Inden doch Mißhandlungenaller Art ausgesetzt. Ein Schiffscapitän, der mehrere Familien aufder Themse nach dem Meere bringen sollte, führte das Schiff aufeine Sandbank nnd ließ sie aussteigen, bis die Flnth steigen würde.Als diese sich einstellte, bestieg er mit den Matrosen das Schiff, fuhrab nnd rief den Verzweifelten höhnisch zn, sie mögen Mose an-rufen, der ihre Vorfahren trocken durch das rothe Meer geführt,sie an's trockne Land zu bringen. Die Unglücklichen kamen in denWellen um 2). Dieser Fall kam zur Kenntniß des Richters, und dieUrheber wurden als Mörder gehängt Wie viele ähnliche Fällemögen vorgekommen und ungestraft geblieben sein? — Auch die Judender Gascogne, die zn England gehörte, wurden zur selben Zeit aus-gewiesen. Die Verbannten begaben sich nach dem zunächst gelegenenFrankreich. Hier wurden sie von Philipp IV. (dem Schönen) Anfangsausgenommen. Bald aber erging ein Befehl vom König und Par-lamein gemeinschaftlich, daß die aus England und der Gascogne ver-triebenen Juden bis zur Mitte der Fasten (1291) das französischeGebiet verlassen sollten^). So mußten sie wieder zum Wanderstab
') U^nasr a. a. O. x. 738, Novs^ p. 242 ff.
2) Note II. 2 ) p. 247 f.
^ äs Ikariers, Oräonansss äss eois äs 1?rar>os äs Io. troisiscasraos I. x. 317.