Gemetzel der Juden in Deutschland.
171
in Lorch mit Strafe *). Nichtsdestoweniger kamen unter seiner Re-gierung, da die Deutschen von früherhin an Anarchie gewöhnt waren,eine große Menge Blutanklagen und Judengemetzel vor, welche derKaiser theils unbestraft ließ, theils noch gut hieß.
Zur Osterzeit war ein todtes Christenkind bei Mainz gefundenworden, und abermals entstand das lügenhafte Gerücht, die MainzerJuden hätten es erschlagen. Es wurde zur Beglaubigung hinzu-gefügt: eine christliche Amme hätte es ihnen verkauft. Mit derLeiche des Kindes auf der Schulter fand sich ein Verwandter des-selben, ein Ritter Gerbaldus Ring, mit einigen Genossen vorMainz ein, Rache gegen die Juden, die Kindesmörder, schnaubend.Vergebens gab sich der Erzbischof Werner von Mainz, Erzkanzler,des Reiches, die größte Mühe, die aufgeregte Menge zu beschwichtigen,einen regelmäßigen Prozeß gegen die Angeklagten einzuleiten und dieSchuldigen zu ermitteln. Die vom Anblick der Leiche bis zur Rasereierhitzten Christen fielen ihre jüdischen Nachbarn am zweiten Ostertag(am vorletzten Passahtage, 19. April 1283 an, tödteten zehn Per-sonen und plünderten die jüdischen Häuser. Die Verfolgung wärenoch blutiger ausgefallen, wenn nicht der Erzbischof Werner that-kräftig zur Vertheidigung seiner Inden aufgetreten wäre. DerKaiser Rudolph soll später die Sache untersucht, das Urtheil bestätigtund die Mainzer Bürger freigesprochen haben. Die den Judengeraubten Güter soll er haben einziehen lassen, aber nicht für seineeigene Kasse, sondern um sie unter die Armen zu vertheilen. Erhabe nämlich von dem durch Wucher erworbenen Gelde keinen Ge-brauch machen und es auch nicht zu Kirchenzwecken verwenden lassenwollen 3). Sonst war Kaiser Rudolph keineswegs so gewissenhaft. —An demselben Tag wie in Mainz wurden sechsundzwanzig Juden inBacharach erschlagen, darunter ein Jüngling Hiskija, dessen Vater
*) Böhmer a. a. O. x. 77 No. 261. vom 6. Juli 1276.
2) Die erste Veranlassung zu diesem Gemetzel berichtet die Urkunde beiSchaab, diplomatische Geschichte der Juden S. 32 ff. Das Gemetzel: disXunalss Oolvaarisusss (bei Urstisius soripborss II., Böhmer loubss II. 18>,Pertz, Lion. Osrva. XVH. p. 210 und das Mainzer Memorbuch (im Verzeichnißzu Anfang): 'L'wn V'r> ao°> nosr und weiterhin: no°>
pm p rnL's: »irn. Im Datum stimmen die beiden
letztgenannten Quellen überein, falsch in den Xluialss Hirsau^snsss II. 44ein Jahr vorher. Ueberhaupt ist die Schilderung dieses Annalisten übertrieben:glurss (Irrckasos) oooickrrnb, rsliguos omnibus borcks sgolisbos äs OivitatsiLIoZuntius.) sxxsllunt. Hins Asnsrslis psrsscmüo ckuckasorura guasiper tobarrr Osrnas-niara ssouba, sab.
2) Xiuralss HirsuuAsnsss das. g. 45 auch bei Schaab a. a. O. S. 56.Diese An gabe ist nichts weniger als kritisch ermittelt.