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7 (1894) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 1. Hälfte
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Geschichte der Juden.

nicht und hinderte ihn auch nicht, ihnen größere Summen abzu-zwingen. Jeder Begünstigung, die er ihnen einräumte, und jedemSchutz, den er ihnen zukommen ließ, ging stets ein namhaftes Geld-geschenk voraus. Da Rudolph immer nur seinen Vortheil im Augehatte, so folgte stets auf eine Gunstbezeugung gegen die Juden eineBeschränkung, um sie immer in der Hand zu haben.

Er bestätigte der alten Regensburger Gemeinde ihre Privilegien,die sie aus alter Zeit besaß, daß sie unter Anderem eine eigene Ge-richtsbarkeit in Civilangelegenheiten haben und keines ihrer Mitgliederohne Zuziehung eines jüdischen Zeugen eines Verbrechens angeklagtwerden durfte Z. Aber er erließ auch auf Veranlassung des Bischofseinen Befehl, daß die Regensburger Juden während der Osterzeit inihren Häusern bleiben, sich nicht zurSchmach des christlichenGlaubens" auf Wegen und Straßen blicken lassen und Thüren undFenster verschlossen halten sollten Kaiser Rudolph bestätigte fürdie österreichischen Gemeinden das Judenstatut ^) des ErzherzogsFriedrich des Streitbaren, welches die Juden vor Quälerei und Tod-schlägerei schützen sollte j(o. S. 89). Dagegen stellte er ein Jahrspäter den Wiener Bürgern ein Privilegium aus, welches die Unfähig-keit der Juden zu öffentlichen Aemtern feierlich erklärte^). Der PapstJnnocenz IV. hatte die Juden von der Beschuldigung des Kinder-mordes zur Zeit des Passahfestes freigesprochen (o. S. 106). DerPapst Gregor X. (127178) hatte auf das Gesuch der Juden eineBulle erlassen, daß sie nicht mit brutalem Zwange zur Taufe ge-schleppt und nicht an Leib und Gut beschädigt werden sollten. DerKaiser Rudolph bestätigte den Inhalt der einen und der andern Bulle,daß es nicht wahr ist, daß die Juden von dem Herzen eines todtenK'ndes zehren auf dem Passah-Tage". Damit sie unter dem Schutzeseiner kaiserlichen Gnade gesichert leben könnten, bestätigte und wieder-holte er alle von den Päpsten zu ihren Gunsten gewährten Erlasse,daß namentlich die Juden lediglich durch rechtskräftiges Zeugniß vonJuden und Christen verurtheilt werden sollten^). Er beschützte sieanch hin und wieder und belegte einige Mörder unschuldiger Juden

*) Böhmer a. a. O. x. 66 Xo. 123 vom 16. October 1874.

2) Gemeiner, Regensburgische Chronik I. S. 417. Pertz Nourrvasuds, 6-sr-raLuias, IsZss II. x. 426; Orient, Jahrgang 1843 S. 71 vom 4. Juli 1281.

b) Kurz, Oesterreich unter Ottokar und Albrecht I. Band H. S. 185 BeilageXo. 11 vom 4. März 1277.

Z Rauch sorixtorss rsruva Lusbriaoa-rum III. p. f.

°) Lacomlet Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins II. dlo. 305.Orient. Jahrg. 1844. S. 320.