Druckschrift 
7 (1894) Geschichte der Juden von Maimuni's Tod (1205) bis zur Verbannung der Juden aus Spanien und Portugal : 1. Hälfte
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

Judensteuer in Spanien.

143

lnsien bestand die Commission aus vier Männern, Don JakobJahion (wahrscheinlich aus Sevilla), Don Zag Abenazot ausAres, Don Abraham Abenfar aus Cordova (der Name desVierten ist ausgefallen). Sollten diese sich über die Vertheilung nichteinigen können, so seien der Gemeindevorstand (Aljama) von Toledound namentlich der alte David Abudarham, gewiß eine damalsgeachtete Person, z» Rathe zu ziehen. Die Juden des KönigreichsCastilien, deren Seelenzahl sich damals auf ungefähr 850,000 belief,zahlten 2,780,000 Maravedis (ungefähr 460,000 Thaler) Steuern,theils Kopfsteuer und theils Dienststeuer (Lsrvieio?). Es bestandendamals in diesen Ländern über achtzig jüdische Gemeinden, vondenen die bedeutendste in der Hauptstadt Toledo war, welche miteinigen nahe daran liegenden kleinen Städten 72,000 Juden zählteund jährlich 216,500 Maravedis (36,000 Thaler) aufbringen mußte.Größere Gemeinden waren noch in Burgos, ungefähr 29,000 Seelen(mit 87,760 Maravedis Kopfsteuer), Carrion 24,000 Seelen, fernerCuenca, Valladolid, Avila. In Madrid, das damals noch keineBedeutung hatte, wohnten auch schon über 3000 Juden. Besondersbegünstigte Juden pflegte der König von der Steuer zu befreien, wasaber zu Streitigkeiten Anlaß gab, indem der Ausfall von solchen, ge-wöhnlich wohlhabenden Personen der Gesammtgemeinde und denminder Begüterten zur Last fiel.

Im Mittelalter war trotz der derben Gläubigkeit das Geld nichtminder der Nerv aller Verhältnisse, und da das Finanzwesen derStaaten nicht geordnet war, so nahm der König das Geld da, wo eres vorfaud. Die Cortes von Valladolid (1293) hatten sich beklagt,daß die Juden viel Landbesitz an sich brächten und daß der Fiscusdarunter litte. Darauf erließ Sancho ein Dekret, daß sie keine Grund-stücke von Christen erwerben und sogar die bereits durch Schuldverfallihnen überlassenen Güter innerhalb eines Jahres verkaufen sollten^).Auf Antrag derselben Cortes und der Procuratoren von Leon ver-fügte Don Sancho auch, daß die Gemeinden dieses Königreiches nichtmehr eigene Richter (Lloaläss) haben, sondern den Landestribunalenunterworfen sein sollten^). Beide Verfügungen waren aber nicht vonlanger Dauer. Noch waren die spanischen Juden einflußreich genug,um solche chikanirende Gesetze rückgängig machen zu können.

Günstig gestellt waren die Juden in dieser Zeit in dem jungenKönigreich Portugal unter den Königen Alfonso III. (1248 1279)

9 äs ^.sso ^ äsl Rio a. a. O. äwsnrso p. 154 lünäo a. a. O. S. 114.

°) äs Das.