sie auch noch so gering waren. Die Gesetzeslehrer stellten an einanderdie strengsten Anforderungen und waren unnachsichtig gegen denjenigen,welcher hinter dem Ideale der Lehre zurückblieb. Als R. Huna einstvon der Kalamität betroffen wurde, daß sein bedeutender Weinvorrathsauer geworden war, hießen ihn seine Verehrer in sich gehen und sichprüfen, ob es nicht eine gerechte Strafe für sein Vergehen sei,indem er seinen Feldarbeitern den Antheil an dem Rebenholz vorent-halte, und sie dadurch zum Stehlen verleite*).
Unter R. Huna erhielt das öffentliche Leben in Babylonien, dasim innigsten Zusammenhänge mit dem Lehrhause stand, diejenige Ein-richtung und Benennung, welche sich fast 800 Jahre erhalten haben.Allmälig und unwillkürlich gestaltete sich eine Rangstufe über- unduntergeordneter Würden. Die Lehrversammlung, die, wie schonerwähnt, an bestimmten Monaten des Jahres zusammenkam, hießMetibta (Lehrsitzung), der Leiter derselben Resch-Metibta (Rector).Dem Vorsitzenden im Range zunächst standen die Resche-Kalla,deren Funktion war, in den drei ersten Wochen der Kalla-Monate dasThema zu erläutern, worüber der Resch-Metibta Vorträge haltensollte. Von den Lehrämtern waren die Richterämter verschieden; dader Gerichtsplatz noch immer nach altem Brauch vor den Stadtthorenwar, so führten die Richter davon den Namen Dajane-di Baba(Thorrichter). Sie waren nach der theoretischen Seite von dem Resch-Metibta, nach der praktischen von dem Resch-Galuta abhängig undvon ihm ernannt.
Vierzig Jahre stand R. Huna seiner Metibta vor, und durchseine unbestrittene Autorität erlangte Babylonien die völlige Unab-hängigkeit von Judäa. Er führte kühn den Grundsatz aus, den seinLehrer Rab nicht durchsetzen konnte, Babylonien in gesetzlicher Be-ziehung Judäa ebenbürtig zu machen. „Wir betrachten uns in Ba-bylonien ganz wie im heiligen Lande," stellte R. Huna zuerst auf ^).Den letzten Faden, der die Exilsländer an das Mutterland ge-knüpft hatte, zerriß er, oder richtiger, er lieh nur den Thatsachenden Ausdruck; denn thatsächlich war Babylonien Judäa überlegen.Nur ehrenhalber, oder wenn man für eine Ansicht eine höhereSanction wünschte, ließ man sich in Babylonien ein gutachtlichesSendschreiben ans dem heiligen Lande kommen^). In Babylonienhatte während R. Huna's Wirksamkeit die suranische Metibta dieHegemonie.
Lsraodot 5. a.
2) Llltiiii 6. a. Uada Uama 60. a.
8abbat 115. d. Lada Uaira 41. b. L^ndsärin 29. d. Lebsdnot 48. d-