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4 (1893) Geschichte der Juden vom Untergang des jüdischen Staates bis zum Abschluß des Talmud
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Dessen Amtsentsetzung.

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beim Volke beliebtes Mitglied entstond. Die Gegenpartei faßte Mnthund sprach ihren Unwillen unumwunden aus. Man rief dem Patri-archen die Worte zu:Wer hat nicht stets deine Härte empfunden!"Das Lchrhaus verwandelte sich in ein Tribunal, und das Kollegiumentsetzte N. Gamaliel auf der Stelle der Patriarcheuwürde. Mit ihmfielen sogleich die Einrichtungen, die er gegen den Willen Vielergetroffen .hatte; der Thürsteher des Lehrhauses wurde entferntund Jedermann ohne Weiteres zu der Lehrversammlung zngelassen.Die Reihen der Schüler sollen sich sogleich nach Einigen um 80, nachAndern um 300 Glieder vermehrt Habens.

Die Stimmführer sahen sich sogleich nach einem andern Patriarchenum, das wichtigste Amt nicht unbesetzt zu lassen. Sie hatten so vielTakt, N. Josua, den Hauptgegner, nicht zu wählen, um dem ab-gcsetzten Patriarchen nicht eine Kränkung mehr zuzufügen. R. Elieser,der Anspruch auf die Würde hatte, lag im Bann und war dazuuntauglich. R. Akiba schien wohl durch Geist und Charakter dafürwürdig; allein seine Größe war von gestern, er hatte nicht die Ahnen-probe anfzuweisen, die zur Behauptung der Patriarcheuwürde nöthigschien. Das Kollegium lenkte daher die Wahl auf ein sehr jungesMitglied, auf R. Eleasar b. Asariah, der damals erst im sechzehntenJahre gestanden haben soll^)- Den Ausschlag gab bei dieser WahlR. Eleasar's edle Abstammung von einer langen Ahnenreihe, die bisans Esra, den sopherische» Neubegrüuder des Judenthums, hinauf-reichte, ferner sein überschwenglicher Reichthum und sein Ansehen beiden römischen Behörden. R. Eleasar stand aber auch an Geist undGemüth seinen Genossen keineswegs nach und wurde daher würdigbefunden, an R. Gamalicls Stelle zu treten. Diese Absetzung undNeuwahl hatte folgenreiche Wirkungen, und der Tag, an dem dieseEreignisse vorgingen, war den Spätern so denkwürdig, daß er durchdie einfache Bezeichnungan jenem Tage" kenntlich geworden ist.Es scheint, daß das Syuhedrialkolleginm, vielleicht auf Antrag R.Josuas, an demselben Tage diejenigen Gesetzbestimmnngen einer noch-maligen Prüfung und Beralhung unterworfen hat, welche durch dieAutorität N. Gamaliels im Sinne der hillelschen Schule entschiedenwaren. R. Josua hatte, wie schon oben angegeben, das Mittel,wodurch den Ueberliefernngen der hillelschen Schule Gesetzeskraft bei-gelegt wurde, nämlich die Bestätigung durch das Bat-Kol, entschiedengemißbilligt; er mochte daher auf die im Gesetze vorgezeichuete Norm

1) Lsravlwl 29. b. lerno. das. IV. p. 7 o. cl. und laanit IV. 67 ä.

2) Isruseluilrai a, a 0.

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