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Geschichte der Juden.
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III.
Die Thorhüter oder Thorwiirtcr.
Die Klasse der u>o^7w braucht nicht erst ermittelt zu werden, es liegen vieleData dafür vor. An einer Stelle <Neh. 12, 25) sind zwar nur drei Name»genannt ^ip" ^ 22 ; es hat aber nach dem Hauptverzeichnis; sechs gegebemln^v — oder)''teui 21 p" zish^ vii-u: ^ 2 ^. Im Ver-
zeichnis; derer, welche sich in Jerusalem niedergelassen haben, werden vier Häuseraufgezählt: zivchui vihu: lw. u.); in dem Parallel-Verzeichniß stehen
nur zwei zi 2 ?w 21 p"; es fehlen also offenbar die Hauptfamilie rr-.f-w und auchzv^nx. Der letzte Name scheint ein Lapsus der Reminiscenz zu sein für rrv">vn.Es hat also sechs Thorwärterfamilien gegeben, von denen sich vier für beständigzur Zeit Nehemia's in Jerusalem niedergelaffen haben, die übrigen zwei dagegenwohnten außerhalb Jerusalems und pflegten von Zeit zu Zeit für eine ganzeWoche zum Pförtnerdienste nach Jerusalem zu kommen. Auf diese bezieht sichnämlich der Vers lChronik d, 25): N"« rrno^nn ernenn;
ni-r« vr n" hx. Der Schluß ni-x v" bezieht sich auf die vier in Jerusalem an-sässigen Familien, sie werden <dns. V.26) genannt: nr^^x. Wenn
es also im Ganzen sechs Thorwärterfamilien gegeben hat, von denen vier in Jeru-salem wohnten, so muß man in dem Verzeichniß (Reh. 12) eine Lücke von dreiNamen annehmen. Von diesen sechs werden drei in dem Verzeichniß derer, welchefremde Frauen heimgeführt hatten lEsra 10, 24) genannt ''i-x-, ui>^.
Nun nf« ist gleich dagegen ist ^nix wohl verschrieben für n^x. — Die
Familie Schallum wird auch unter dem Namen r-hwv und aufgesührt,
was Bertheau izu Chronik 9,17 fg.) richtig auseinandergesetzt hat. Sie war dieerste der Thorwärterfamilien mxin Llhw. Sie existirte bereits vor dem Eril,wie aus Jerem. 35, 4 hervorgeht: chvn ->-22 vhm irwrv"?
Aus der bisherigen Untersuchung ergiebt es sich zwar von selbst, daß dieoft wiederkehrenden Namen der Sänger oder Thorwärter nicht Individuen, son-dern Familien oder Vaterhäusern angehören. Unter 21 p" ist zu ver-stehen, -ip" ^22 vihw ^ u. s. w., was ausdrücklich vorkommt. Da dasselbevon den Sängern gilt, so bedeutet ebenfalls vwtnv ^ 22 , ebensound gleich ^22 rc. Solche Eigennamen dagegen, welche nicht
patronymische Bedeutung haben, müssen als individuell angesehen werden. Indem Verzeichniß der Einwohner Jerusalsm's kommen einige Eigennamen vor,die auf Math ans a genealogisch zurückgeführt werden. Diese sind jedenfalls in-!dividuell <Neh. 11, 22): tw 2 ' 22 n ^22 '2 ''r" L^.hn n^pri
tr^nhx in:- ... n^rm'o. Freilich muß der Vers ersH
berichtigt werden. Ein Abkömmling der Sänger kann unmöglich Vorsteher über dieLeviten im engern Sinne, nämlich über die Liturgen, gewesen sein. Der Versenthält also offenbar zweierlei Angaben, den Namen dessen, der die Aufsicht überdie Leviten und dessen, der sie über die Sänger hatte. Man muß ihn also theilen: