Die Steuern.
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Die Hauptplätze für Volksversammlungen waren der Tempel-Lerg und ein weiter Raum vor dem Wasserthor im Ostens. —Das Lündchen wurde, wie es scheint, schon damals in BezirkesUoloob) eingetheilt, und jeder Bezirk hatte einen Beamten für dieVerwaltung 2). Nach dem Vorgang des Königs Darms, welchersein ausgedehntes Reich von Indien bis Jonien und die griechischenInseln und von Aethiopien bis zum Kaukasus in zwanzig großeSatrapien sonderte, und wie jeder Satrap ans dieselbe Weise das Gebietseiner Herrschaft in kleinere Kreise eintheiltc, die von untergeordnetenFürsten oder Statthaltern verwaltet wurden, so hat wahrscheinlichauch Serubabel das von ihm verwaltete Ländchen in abgerundeteBezirke zerlegt. Mußte er doch für die Abgaben an den Hof oderan den Satrapen Sorge tragen. Denn Juda war keinesweges
steuerfrei, sondern mußte auch zu den, allen Völkern unter dempersischen Scepter anferlegten Stenern beitragen. Zunächst mußtees einen Theil der Grundsteuer für die Satrapie Phönicicn —Palästina — Cypern liefern 3), etwa den achtzehnten Theil der Ge-sainmtsumme von 350 Talenten, zwanzig Talente (etwa 90,000 Mark).Dann muße es wohl auch gleich den übrigen Provinzen zur Unter-haltung der persischen Truppen und der Hofhaltung des Satrapen«inen entsprechenden Theil liefern. Diese Stencrbeiträge habenwohl die Beamten der Bezirke von den Grundbesitzern eingezogenund an Serubabel abgeliefert, der die gesammelten Steuern
Esra 10, 9; Nehemia 8, 3; Ur. Xpoe. 5, 46.
Vergl. im folgenden Kapitel.
s> Herodot berichtet <111,91), daß die Satrapie, zu welcher ganz PH s uicien,das sogenannte nnd Cypern gehörten, zusammen 350 Ta-
lente Grundsteuer zu zahlen hatten. Unter den palästinensischen Syrernversteht er die Philister <111, 5), aber auch die Judäer <nach II, 104). Steuer-frei waren diese keineswegs, denn nach Herodot war nur ein Theil von Arabien,d. h. Jdumäa steuerfrei <111, 91). Was die Steuern betrifft, so werden dreierleinamhaft gemacht nun oder nn:?, ferner lim und -sin. <Esra 4,13. 20; 6, 8;
7, 24; Nehemia 5, 4 -ch-am ^nvi). Unter nn-o ist wohl Grundsteuer von demMaaße des katastrirten Ackers zu verstehen. Die zwei andern Benennungen sinddunkel. — Den wievielten Theil Judäa zu der Gcsammtsummc von 350 Tal.hat leisten müssen, läßt sich aus der Summe schließen, die cs an die Ptolemäerjährlich zu zahlen hatte, nämlich 20 Tal. <Josephus Alterth. XII. 4, 1) d. h.das Verhältniß von 20 zu 350 — 2 zu 35. Die macedonischcn Herren habenohne Zweifel die von ihren persischen Vorgängern taxirte Grundsteuer unver-ändert bestehen gelassen. *