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2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 2 (1876) Vom babylonischen Exile (586) bis zum Tode des Juda Makkabi (160)
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Geschichte der Juden.

Mir eine Frist setztest,

Dann dich meiner erinnertest!

Aber wenn der Mensch stirbt,

Kann er wieder aufleben?

Dann würde ich alle meine gezählten Tage hoffen,Bis mein Wechsel einträfe.

Aber ein Berg stürzt zusammen,

Der Fels wankt von seiner Stelle,

Steine zerreibt das Wasser.

So hast du des Menschen Hoffnung vernichtet" p.

Der Dichter läßt Hiob, der allen Grund zum Unmuth hat, eindüsteres Ergebniß seiner Betrachtungen aufstellen:

Eins ist's, ich spreche cs aus,

Den Unschuldigen, wie den Schuldigen reibt er auf.

Die Erde ist der Gewalt des Frevlers überliefert,

Das Antlitz ihrer Richter hat er verhüllt.

Wenn nicht so, wer will mich Lügen strafen"?ch

So ist nun der Knoten geschürzt und er muß gelöst werden;denn es steht nicht weniger auf dem Spiele, als die GerechtigkeitGottes und das sittliche Verhalten der Menschen. Ist vor GottRecht und Unrecht, Tugend und Frevel ganz gleich, so braucht derMensch jene nicht zu hegen und diese nicht zu meiden. Um dieseschwer wiegende Frage der Vergeltungslehre der Lösung näher zuführen, läßt der Dichter noch eine Person auftretcn, einen Jüng-ling, Elihu, aus einer aramäischen Familie, der bisher unbeachtetdem Wechselgespräche zngehört und wegen seiner Jugend nichtgewagt hatte, mitzusprechen. Die Wendung, welche das Ganzegenommen, drängte ihn seine Meinung kund zu geben, weil einerseitssich Hiob für gerechter als Gott hält und andererseits seineFreunde ihn zum vollendeten Bösewicht stempeln. Gegenüber derveralteten Vergeltungslehre von der Wechselwirkung von Sünde,Strafe und Leiden macht sich eine neue jugendliche geltend, welcheElihu vertritt. Diese junge Lehre macht sich anheischig, des LebensRäthsel zu lösen.

Zunächst widerlegt Elihu Hiob's Klage, daß Gott sich verhülleund den von Unmuth geplagten Menschen in der Irre ließe. Erbehauptet dagegen, daß Gott sich wohl den Menschen eröffne, aber in

') Das. 7, 9 fg.; 14, 7 fg. auch 16, 22; 17, 1316.

2s Das. 10,22 fg. zu V. 24b xivi ^ muß ergänzt werden wie 24,25.