Herodes II.
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benutzt hatte, um die Erlösung vom Joche der Römer zu unternehmen,und seinen Genossen Hannibal und Eleasar ließ Fadns den einenenthaupten und die übrigen verbannen *). Fadus beabsichtigte fernerder Römerherrschaft über Judäa denjenigen Umfang zu geben, den sievor Agrippa unter den ersten Landpflegern hatte; er versuchte, dieHohenpriesterwahl und die Bewahrung der Priesterkleider in der BurgAntonia in seinen Bereich zu ziehen. Dagegen erhoben indessen diehohenpriesterlichen Geschlechter Einspruch, und auch Agrippas Bruder,Herodes II., war damit unzufrieden, weil er den Ehrgeiz hatte, dasRecht der Hohenpriester-Wahl zu erlangen. Es scheint eine solche Auf-regung deswegen in Jerusalem geherrscht zu haben, daß nicht bloß derLandpfleger Fadus, sondern auch der Statthalter Casus CassiusLonginus mit zahlreichen Truppen in Jerusalem eintraf. Als dievornehmen Familien, Herodes und sein Bruder Aristobul an der Spitze,um Aufschub und um die Erlaubnis baten, deswegen eine Gesandt-schaft an den Kaiser zu senden, gestatteten es die beiden höchstenrömischen Beamten nur unter der Bedingung, daß Geißeln für dieErhaltung der Ruhe gestellt würden. Als solche übergeben waren,ging eine Gesandtschaft, bestehend aus Cornelius, dem Sohne desKeron(?), Tryphon, dem Sohne des Theudion, Dorotheas, demSohne des Nathanael, und Johannes nach Rom. Hier führte sieder jüngere Agrippa beim Kaiser ein, und dieser bewilligte aus Rück-sicht für die Herodianer das Gesuch, damit die Judäer nach ihreneigenen Gesetzen leben könnten (Sommer 45^); Herodes erhielt dasRecht, die Hohenpriester zu wählen. Er machte sogleich von diesemRecht Gebrauch, indem er den von seinem Bruder zuletzt eingesetztenHohenpriester Eliona'i (o. S. 348) seiner Funktion enthob und dafüreinen anderen, Joseph aus dem Hause Kamith, ernanntes. Als
*) Josephus Altert, das. Vergl. über diesen Amram weiter unten.
") Das. 1, l—2. Die das. initgeteilte Urkunde enthält im Anfang undam Ende fast unlösbare Datierungsschwierigkeiten. Diese vermindern sich nurwenig, wenn man mit N. Brüll (Jahrb. z.j. Gesch. »nd Lit. 1,66N.):
rö Trk^Ti'rov. . . . «üroxoä'riu^ rö statt ör'xnror liest. Denn
die Jahre des Tribunals und des Imperiums fallen bei Claudius zusammen.Von diesen Daten mutz man also absehen. In der Sache selbst liegt es, daß,wenn die römischen Beamten das Ernennungsrecht der Hohenpriester sich »in-dizieren wollten, sie dieses, wen» auch nicht in Agrippas Sterbejahr 44, sodoch im darauffolgenden begonnen haben. Die judäischen Gesandten verhandeltenalso darüber vor Claudius im I. 45. — Longinus war bereits anstatt MarsusStatthalter von Syrien. Claudius' Urkunde kann also spätestens Ende Maioder Juni 45 d. h. in seinem 6. Jahre ausgestellt sein, wenn das Monatsdatumzum Schlüsse 4 xnlarölür '/oillvv oder echt ist. 2) Note tö.