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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Geschichte der Juden.

Freude; denn auch sie hatten von ihrem Hasse zu leiden. Noch kurzeZeit vor ihrem Tode wünschte dieses entmenschte Weib nichts sehnlicher,als daß sie sämtliche Jndäer der ägyptischen Hauptstadt, weil sie zuOctavian hielten, mit ihrer Hand hätte niedermetzeln könnenÜ. Dafürerhielten die ägyptischen Jndäer wegen ihrer Anhänglichkeit an Octa-vian die Bestätigung ihrer Gleichstellung mit den übrigen hellenischenEinwohnern und andere Gerechtsame; er hatte zu ihrer Treue so vielVertrauen, daß er den judäischen Arabarchen die Aufsicht über dieHafenzölle auf dem Nil und dem Meere ließ, die sie von den ägyp-tischen Königen, von Ptolemäns Philometor und den beiden älterenKleopatra, erhalten hatten Es war dies ein um so größerer Beweisvon Vertrauen, als dem ersten Kaiser an dem Besitze Ägyptens, derrömischen Kornkammer, und besonders Alexandriens als Hafenplatzes,so viel gelegen war, daß kein Senator ohne kaiserliche Erlaubnis da-hin reisen durfte. Als der damalige Arabarch starb, gestattete Octa-vian, daß ihm ein Nachfolger von den alexandrinischen Judäern er-nannt werden dürfe und ließ diesem, Namens Nikanor^), alle Vor-rechte seiner Vorgänger. Ja, er erteilte den Judäern noch größereVorrechte. Denn während er die griechischen Alexandriner wegen ihrerVerdorbenheit, ihres Wankelmutes und ihres zum Aufruhr geneigtenGeistes außerordentlich beschränkte und ihnen keinerlei behördliche Ge-walt ließ, sondern sic unter den von ihm eingesetzten Richter stellte,ernannte er selbst einen judäischen Rat welcher dem Ara-

barchen oder Ethnarchen zur Seite stand ^). Dieser regierte die ju-däische Gemeinde selbständig, entschied die Rechtsstreitigkeiten und sorgtefür die Ausführung der kaiserlichen Verordnungen und Verträge^).

Auch den in Rom zahlreich angesiedelten Judäern, den Libertini(o. S. 164), gewährte der erste Kaiser, wenn auch nicht besondereVergünstigung, so doch Duldung ihrer religiösen Übungen, und seinBeispiel war für die Folgezeit maßgebend. Sie durften ihre eigenenGotteshäuser haben und gottesdienstliche Versammlungen abhalten, ob-wohl Zusammenkünfte in Rom ungern gesehen wurden; sie durftenferner ihre Spenden für den Tempel alljährlich nach Jerusalem senden,obwohl sonst Versenden von großen Summen von Rom ins Auslandverboten war. Die römischen Jndäer erhielten auch ihren Anteil vonder Getreide-Verteilung an das Volk. Fiel die Verteilung ans einen

Josephus gegen Apion II, 5.

-) Das. vergl. o. S. 31 und Note 1.

Josephus Alterth. XIX, 5, 2. Dieselbe Note.

Philo gegen Flaccus 10 LI. II, 527 sg.

b) Strabo bei Josephus das. XIV, 7, 2.