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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabis bis zum Untergange des judäischen Staates 1 (1905)
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Cäsars Gunst gegen die Judäer.

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mit den Griechen sowie sämtliche Privilegien, und dazu gehörten dieGerechtsame, von ihrem stammesgenössischen Volksfürsten (Ethnarchen,Arabarchen) regiert zu werden und unter seiner Gerichtsbarkeit zustehen. Diese Privilegien wurden zum Andenken in eine Säule ein-gegraben ^). Die Ausfuhr der Tempelspenden, welche mehrere JahrevorherAnfechtung gefunden hatte (o. S. 165), gestattete er durch be-sondere Verfügungen. Die kleinasiatischen Judäer, denen ihre griechischenMitbewohner die Religionsfreiheit streitig machten, schützte Cäsar inihren alten Rechten, daß sie am Sabbat nicht vor Gericht geladenwerden dürften, daß es ihnen freistände Versammlungen zu halten, daß was besonders wegen zu befürchtender Aufstände untersagt warsie Synagogen bauen und überhaupt die gottesdienstlichen Gebräucheungehindert beobachten dürften (47 44)2).

Wurden sie von den boshaften Griechen in Kleinasien gehindert,ihre religiösen Satzungen zu beobachten und konnten sie einmal von denrömischen Prokonsuln oder Prätoren nicht die Abstellung ihrer Be-schwerden erlangen, so wendeten sie sich mit ihren Klagen an den zuihrem Beschützer eingesetzten Ethnarchen Hyrkan, und dieser richtetedurch seine Gesandten Ermahnungsschreiben an die römischen Statt-halter, die, mit Berufung auf Cäsar oder den Senatsbeschluß, diejudenfeindliche Stadt zwangen, den Judäern Religionsfreiheit zu ge-währen. Infolge einer solchen Gesandtschaft befahl ein Prokonsul denBewohnern von Laodicea in Großphrygien und Dralles in Carien, ihrejndäischen Mitbewohner nicht zu stören, ihre Sabbate und andereReligionsgesetze zu beobachten^). Die Griechen von Milet und vonParinm, einer Stadt in Mysien, hatten den Judäern geradezu Religions-zwang in bezug auf Sabbatheilignng und Versammlung zu religiöserAndacht aufgelegt. Ein scharfes Wort des römischen Statthalters,welcher wußte, daß Cäsar die Judäer ernstlich begünstigt wissen wollte,genügte, um ihre Unduldsamkeit zu brechen. In manchen Städten bedurftees nicht einmal der Ermahnung oder der Zwangsmittel. Die Vorstellungvon seiten der Juden und ihre Berufung auf Cäsar und den Senats-beschluß genügte, um die Bürger willfährig zu machen. So räumteihnen die Stadt Sardes einen Platz zum Bau einer Proseuche ein,und die Marktmeister wurden verpflichtet dafür zu sorgen, daß dieJudäer Nahrungsmittel nach ihrem Ritus fänden^). Hyrkan, in derHeimat ein Schatten, war den Religionsoenossen in der Fremde einschirmender Schild.

fl Vergl. Note 9. fl Note 9II.

fl Dieselbe Note, vergl. Monatsschrift, Jahrg. 1886, S. 344 f.

fl Vergl. Note 9 II.

Graetz, Geschichte der Juden. III.

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