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Geschichte der Juden.
Es folgen dann Gesetze, welche Saat und Frucht betreffen, daßdie Gattungen nicht vermischt werden sollen, weder bei der Viehzucht,noch bei der Kleidung. Von einem jungen Baume sollen die erste»drei Jahre die Früchte nicht genossen werden, die des vierten Jahrgangessollen geweiht sein. Dann noch andere Satzungen, welche götzen-dienerische Bräuche und Unsitten verpönen^). Am Schluffe dieserGesetzesgruppe wird noch einmal zarte Rücksichtnahme auf die Fremd-linge empfohlen, daß man sie wie Eingeborene behandele, sie nicht be-drücke, ihnen nicht Unrecht thue im Gerichte, bei Maß und Gewicht:„Du sollst den Fremdling wie dich selbst lieben" ^).
An einen Vorfall knüpft die Thora abermals mehrere Gesetzes-reihen. Ein Jsraelite hatte im Lager einen heftigen Streit mit einen,Halbisraeliten von einem ägyptischen Vater. Der Letztere hatte dabeiGott gelästert. Mose selbst mußte nicht, was dem Lästerer geschehensollte. Da wurde ihm das Gesetz geoffenbart: ein Gotteslästerer sollmit dem Tode bestraft werden, gleichviel ob ein Einheimischer oder einFremdlings). Daran reiht die Thora Strafgesetze bei muthwilligemTodschlag und bei Verwundung an, und daran schließen sich die Straf-gesetze überhaupt^) und besonders die für Unzucht, Blutschande undGötzendienst an, mit dem die Unkcnschheit in engster Verbindung stand.Besonders eingeschärft wird die strenge Bestrafung eines Vaters,welcher seine Tochter buhlerischer Preisgebung zu Ehren des Molochweiht 6). Wie beim Eingang, so wird auch beim Abschluß dieser Gesetzehervorgehoben, daß die Israeliten zur Heiligkeit berufen seien unddaher die Gräuelthaten der Götzendiener nicht nachahmen sollen, sonstwären sie nicht besser als die Kanaaniter, und das Land würde auchsie ausspeien. Israel ist deswegen aus den Völkern ausgewählt worden,um durch besondere Gesetze, durch Vermeidung von Unkeuschheit undUnreinheit, die Heiligkeit zu erstreben
Da das Geschlecht Ahron's berufen war, mit dem Beispiel derHeiligkeit den übrigen Israeliten voranzugehen, so werden an dieseGesetze andere geknüpft, die lediglich für die Priester Geltung habensollen 7). Au die Priestergesetze reihen sich Opfergesetze an ^). Be-
>) Leviticus Kap. 18, 1—19, 1—22.
2) Das. 19, 33 sg.
°) Das. 24. 10 sg.
Das. 24, 17 sg.; vgl. 20,9 ff.; s. Note 6.Das. 18. 21; 20, 2 sg.; s. dieselbe Note.°) Das. 20, 22 sg.
Das. 21, 1 sg.; s. dieselbe Note.
») Das. 22, 1 sg.