Druckschrift 
2. Geschichte der Israeliten vom Tode des Königs Salomo (um 977 vorchr. Zeit) bis zum Tode des Juda Makkabi (160) 1 (1902) Vom Tode des Königs Salomo bis zum babylonischen Exile (586)
Entstehung
Seite
175
Einzelbild herunterladen
 

Schilderung des Auszugs aus Aegypten.

t75

die in Gosen wohnenden Israeliten verschont. Während die Aegypterim Dunkeln tasteten oder vielmehr in der Finsterniß nicht von ihrenPlätzen sich erheben konnten, war für die Israeliten Licht in ihrenWohnungen i). Erst in Folge der zehnten Plage, des plötzlichenSterbens der Erstgebornen durch eine Seuche unter Menschen undThieren, entließ Pharao die geknechteten Israeliten, ja er drängte sieso sehr, daß sie nicht einmal Zeit hatten, den angerührten Teig desMorgens gähren zu lassen, sie mußten ungegohrenes Brod schnell backen.

Zum Andenken an diese Erlösung aus Aegypten, damit sie denfolgenden Geschlechtern stets überliefert werden soll, wurden mehrereGesetzesbestimmungen eingeführt. Der Frühlingsmonat, der Monatdes Auszuges, soll als der erste gezählt werden. Am vierzehntendesselben soll ein Paschalamm geopfert und Abends mit ungesäuertemBrode verzehrt werden. Ueberhaupt soll an dem darauf folgendensiebentägigen Feste Gesäuertes weder genossen, noch aufbewahrtwerden. Selbst die aufgenommenen Fremdlinge sollen dieses Gesetzbefolgen. Zur Gemeinschaft am Paschamahle sind auch Fremdlingezugelassen, insofern sie und die zu ihnen gehörenden Familiengliederdas Bundeszeichen angenommen haben; wie denn überhaupt das gleicheGesetz für Fremdlinge und eingeborene Israeliten gelten soll. Da-gegen sollen Unbcschnitteue vom Paschalamm ausgeschlossen werden.Die Erstgeborenen sollen Gott geweiht werden, die der reinen Thieregeopfert, die der Esel umgetauscht und die der Menschen ausgelöstund nicht geopfert werden. Endlich soll an Hand und Stirn ein Er-innerungszeichen sein, daß Israel mit starker Hand aus Aegyptenerlöst wurde. Darauf legte die Thora bei vielen Gesetzesvorschriftenein besonderes Gewicht, daß sie einen belehrenden und erziehendenZweck haben. Sie sollen dazu dienen, die Aufmerksamkeit des jüngerenGeschlechtes zu erregen und dem älteren Gelegenheit zu geben, dieaußerordentlichen geschichtlichen Vorgänge zu erzählen 2 ). Die Fülleder großen Erinnerungen im Lebensgang des israelitischen Volkes sollnicht verwischt, sondern gelegentlich von neuem aufgefrischt und zumBewußtsein gebracht werden. Die Gesetze, die nicht Selbstzweck haben,sollen als Lehrmittel (Otb, Liklrarou) dienen.

Weiter erzähltdas Buch des Auszuges" die Vorgänge,welche dem Auszuge folgten bis zum Durchzug durch das Schilfmeer,die Gefahren und die Errettungen. Diese Ereignisse waren so ge-waltig, daß ein außerhalb der Gemeinde stehender Mann Jethro

Das. 10. 23; 8, 1810; 6; 11. 7.

°) Das. 12. 26 fg.; 13. 8 sg.; 14 fg.

NI