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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Note 18. Der Polemos des Varus.

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nicht nach Gebühr gepflegt haben, eine derartige Differenz bezüglich der reli-giösen Gesetzesbestimmung eingerissen sei, daß ein Schisma erfolgte und dasJudentum nahezu in zwei einander entgegengesetzte Lehren auseinander ge-gangen wäre^). Es sind darunter sowohl diejenigen fanatischen Pharisäer zu ver-stehen, die aus Haß gegen Herodes sich in Intrigen mit den Weibern undEhrgeizigen an Herodes' Hofe eingelassen und ihnen Herrschaft und Macht vor-gespiegelt hatten, um sie gegen Herodes' Leben aufzustacheln, als auch die-jenigen pharisäischen Lehrer, welche die Jünglinge zur Zerstörung des römischenAdlers am Tempel aufgereizt hatten. Es waren Phantasten und Fanatiker, diedas Augenmaß für die Wirklichkeit verloren hatten und den Wahn hegten, durchübertriebene und unausführbare levuische Gesetze die durch Herodes' Mih-regierung verrenkte religiöse und sittliche Ordnung wieder Herstellen zu können.Zu diesen Gesetzen gehörte nicht das Verbot der >8 Dinge ( 1:1 n">) in Bezugauf Heiden, oder das Gesetz der Abschließung von den Heiden: dieses ist erstspäter durch die Schammaiten allein zustande gekommen (vgl. w. u.).

Der Punkt bezüglich der levitischen Verunreinigung der heiligen Schriftenist nun für die Geschichte und besonders für den Abschluß des Kanon, höchstwichtig. Man muß dabei von dem Motiv ausgehe», welches eine so befremd-liche Maßregel veranlaßt hat. R. Jochanan b. Sakkai, der wegen dieser Ab-surdität von den Sadducäsrn interpelliert wurde (o. S. 718) rechtfertigte siedamit, daß etwas gerade wegen seines höheren Wertes profaner Benutzungentzogen werden solle: um pian ims; man habe die häufige Berührung

mit heiligen Schriften vermeiden wollen, damit die Leder, auf die sie geschriebensind, nicht etwa als Sattel beim Reiten benutzt werden sollten (Vossetlalaäaim Ende). >nn>-w uinr m pion -sb -rnr -m.

Man kann nicht darüber hinwegkommen, daß diese Vorkehrung nur imInteresse der Hagiographen eiugeführt worden sein kan»; denn dieRollen des Pentateuchs und der Propheten, die längst zum öffentlichen Gottes-dienste gehörten, sind gewiß niemals profaniert, vielmehr als heilig und unan-tastbar behandelt worden. Dagegen hatten die Hagiographen, welche mitAusnahme der Estherrolle nicht zum synagogalen Gebrauch gedient haben,nicht diesen Charakter, und es konnte einem Reiter einfallen, den Mangeleines Sattels durch die Lederrollen, die mit Hagiographen beschrieben waren,zu ersetzen. Ja, genau genommen, bedeutet der Ausdruck irip wr>r lediglichHagiographen. Vergl. .leruscln 8al,dat XVI. p. 16 b p:

np'bin pim Er umfaßt also nicht Pentateuch und

Propheten (vgl. noch Graetz Salomonischen Prediger, S. 160). So wie fürden Pentateuch die eigene Benennung nmn in Gebrauch war, ebenso für diePropheten die Bezeichnung -'irr. Folglich galt der Terminus e-m ledig-lich für Hagiographen sVgl. dagegen Blau, Zur Einleitung in die hl.Schrift,S. 12 ff.s. Ursprünglich war demnach die Verordnung, daß die Berührung mitheiligen Schriften" verunreinige, nur für diese dritte Klasse der Bibel ein-geführt. Erst nach und nach, als den Hagiographen der Charakter der Heilig-keit allgemein zuerkaunt worden war, wurde die Maßregel auch auf Pentateuchund Propheten ausgedehnt.

Man kan» also annebmen, daß, als zur Zeit des Polemos des Varus (um43 vorchr. Zeit) die Bestimmung von der Verunreinigung derheiligen"

*) Isrusoll. Za-nstsllrin 19e. d. das. 88b, l'ossslta das. VII, 1, Olmg'itz'a II, 9.