Note 9. II. Tie Urkunden zugunsten der Jndäer.
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Ihm lag sehr viel an diesen Urkunden nicht bloß in historischemInteresse, sondern mehr noch ans apologetischer Rücksicht, um Judenfreundeund Judenseinde authentisch zu überzeugen, daß die Juden von den römischenMachthabern, von Julius Cäsar, andern Konsulen und Konsularen begünstigtund geschützt worden seien. Selbstverständlich mußte er sich Kopisten bedienen,welche sie für ihn aus den Archiven nutzbar machen sollten. Die Kopienscheinen ihm aber nicht in Ordnung, sondern bunt durch einander, und zumTeil unvollständig abgeschrieben worden zu sein. Joscphns' Sache wäre es nungewesen, diese Kopien irgendwie sachlich oder chronologisch zu ortnen, aberdazu fehlte ihm die kritische Begabung. Er urteilte nur nach oberflächlichemAnschein; daher brachte er Urkunden aus der Zeit Simons und Hyrkans I.in die Geschichte Hyrkans II. hinein. Ein wenig Mystifikation mag er sichdabei haben zuschulden kommen lassen. Es lag ihm daran, recht vieleBeweise vorzubringen, daß Cäsar und seine Frennds günstige Beschlüsse sürdie Judäer erlassen haben; darum datierte er auch solche, welche lange vorherausgestellt waren, aus Hyrkans II. Zeit, weil Julius Cäsar und der Senatihn als Ethnarchen der Judäer bestätigt hätten. Ein anderer Mißstandwar, daß er sich diejenigen Urkunden, welche lateinisch abgefaßt waren, hatins Griechische übersetzen lassen müssen, wobei mancher Mißgriff bezüglich desCurialstils unvermeidlich war. Ludw. Mendelssohn hat nun diese konfusüberlieferten Urkunden beleuchtet und chronologisch geordnet (in der o. an-gegebenen Abhandlung). Die von ihm angelegte chronologische Tabelle:Lpimetrnm II. liomnnornm onm Inäaeis oommsroinin publicum oompleotenssoll hier gegeben werden. Da ich aber nicht mit allen seinen Resultateneinverstanden bin, so muß ich meine Tifferenzpunkle rechtfertigen, gestehe indessengerne ein, daß ich ohne seine Abhandlung nicht dazu hätte gelangen können.
Übersicht über die Urkunden.
1) Bericht über die öffentliche Verhandlung in Ephesusbezüglich der Befreiung der kleinasiatischen Judäer vonder Aushebung zum Militärdienste wegen ihrer Religionund Beschluß des Konsuls L. Lentulus in diesem Sinne
2) Kurzer Bericht über die Vorverhandlung bezüglichdieses Punktes von Seiten der Militärausheber . .
3) Kurzes Edikt des Konsuls Lentulus bezüglich der
Befreiung der Judäer vom Militär sür die Ver-öffentlichung .
4) Sendschreiben des Titus Ampi ns Balbus an denMagistrat von Ephesus, daß auf seine Verwendungder Konsul Lentulus diese Befreiung genehmigt unddaß die hohen römischen Beamten Fannius undLucius Antonius das Edikt bestätigt haben . .
ö) Bescheid des Lucius Antonius an den Magistratvon Sardes, daß den Judnern dieser Stadt dieGerechtsame, Zusammenkünfte za halten und eigeneGerichtsbarkeit zu haben, gewahrt bleibe.
6) Bekanntmachung der Obrigkeit der Insel Delos,daß laut des Edikts des Konsuls Lentulus die Jndäervom Militär befreit bleiben sollen.
Altert.XIV, 108
Datum
19
19. Sept.49 ante
18
dasselbe
Datum
16
dass. Dat.
13
49
20. Sept.
17
wahr-
scheinlich
49.
14
Mai 48.