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3. Geschichte der Judäer von dem Tode Juda Makkabi's bis zum Untergange des judäischen Staates 2 (1906)
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Geschichte der Jude».

müssen wir also vorläufig stehen bleiben; er war in der Verfassung, die Römerwegen eines Bundesverhältnisses anzugehen, da er den beiden Königen Deme-trios ll. und Antiochos Sidetes die Unabhängigkeit Judäas abgekauft undabgetrotzt hatte. Simon war also sicherlich der erste, der im Bewußtsein derpolitischen Unsicherheit sich an das starke Rom anlehnen wollte, und die Nationzählte diese Tat unter die zahlreichen Verdienste, durch die er sie in denRang der selbständigen Völker erhoben hat. Dagegen kann die Tatsächlich-keit der Gesandtschaft unter seinen beiden Vorgängern nur indirekt bewiesenwerden. Der Delegierte Eupolenuis wird unter Juda mit vollem Namengenannt: vlö? '/orrrvon ro,7 (I Makkab. 8, 17). Der letzte

Name entspricht dem Namen pip.n; die pyr.n waren eine angesehene Familie,

aber wegen Mangels an genealogischen Urkunden aus der Priesterschaft unterNehemia gestrichen worden (Esra 2, 6l; Parall. Neh. 3, 21). Dieser Namekann nicht fingiert sein. Es hat sich also eine Erinnerung erhalten, daß Judazwei Gesandte nach Rom beordert hatte, Eupolemos aus der Familie Akchos(p,pi) und einen Mitgesandtcn Jason b. Eleasar. Hat es Juda Makkabi ge-tan, so hat es Jonathan wohl nicht unterlassen, aber beide wohl nicht, um dievom Senat zu erlangen, sondern »m gegen die in Nom mißliebigensyrischen Machthaber Klage zu führen. Aus Simons Zeit dagegen ist nichtbloß das Faktum der Gesandtschaft bezeugt, sondern wir besitzen auch zweiUrkunden darüber, welche in dem Eingang ziemlich gleichlautend sind, nur daßsie im Makkabb. für Simon und bei Joscphus für Hyrkan II. ausgestellt er-scheinen. Die Identität ist gerade durch die Variante, daß dort der dabeifungierende ^köxro? Konsul und hier Prätor betitelt wird, wahrscheinlich.Der Mißgriff ist auf Rechnung des griechischen Übersetzers aus dem Originaldes Makkabb. zu setzen, wie Mendelssohn wohl richtig annimmt (a. a. O. >17).Da die bei Josephns zitierte Urkunde unmöglich für Hyrkan II. ausgestellt seinkann, so gehört sie entweder zu Hyrkan I. oder zu Simon. Da sie aber tat-sächliche Interessen berührt, ebensowic zwei andere bei Josephns, oder viel-mehr alle drei dasselbe Interesse, nämlich die Anerkennung des Hafenrechtesfür Judäa von Seiten Roms, so sind ivi> dadurch im Stande, diePersonenfrage zu entscheiden.

Der Hafen von Joppe war für Judäa, wen» auch nicht für die Schiffahrt,io doch für den Export und Import von vitaler Wichtigkeit. Die hasmonäffchenFürsten ließen daher aus ihren Münzen auch das Emblem eines Ankers an-bringen. Dieser Hafen war faktisch im Besitze Judäas unter Simon. DennAntiochos Sidetes verlangte die Herausgabe Joppes und des zun, Schutzedesselben dienenden Gazara, und weil Simon sie verweigerte, entstand einKrieg. Unter den Friedensbedingungen, welche derselbe Antiochos Hyrkan I.auslegte, war auch diese, daß Judäa von Waren, die in Joppe aus- und ein-gingen, Zoll zahlen sollte (los. eint. XIII. 8, 3): x«l öoea/iör crorvl rt>.e7i-Nun betreffen alle drei erwähnten Urkunde» oder Senatskonsultedie Hafenfreiheit für Judäa. Alle drei können unmöglich in eine unddieselbe Regierungszeit, entweder unter Simon oder unter Hyrkan I., gesetztwerden. Folglich müssen sie unter dieselben verteilt werden. Nun gehörendie Senatskonsulte, in denen ein König Antiochos ausdrücklich genannt wird,entschieden in Hyrkan I. Zeit. Folglich ist das, in welchem der GesandteNumenios und das Überbringen eines goldenen Schildes erwähnt wird,unter Simon zu setzen, was auch Ritschl und Mendelssohn annehmen.Das 'Senatskonsult bei Jos. (XIV, 8, 5y das für Judäa oder für Simon selbst