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gen," bemerkte Cuffe ruhig. „Der Mann ist auf diesem Schiffewohl bekannt nnd sein eigenes Verhör wird höchst wahrscheinlichalsbald stattfinden, sowie das jetzige zu Ende ist."
Der Untersuchungsrichter gab seine Zustimmung und Jthuelerhielt die Erlaubuiß, fich zu entfernen, indem man seine Halsstar-rigkeit mit jener Gleichgültigkeit behandelte, welche der Mächtigedem Schwachen gegenüber'in der Regel an den Tag legt.
Gleichwohl war noch immer kein gesetzlicher Beweis zur Ucber-führung des Gefangenen vorhanden. Niemand zweifelte an seinerSchuld nnd es lagen die dringendsten Gründe — nur keine unum-stößliche Gewißheit — zu dem Verdachte vor, daß er den Luggerkommandirte, der vor Kurzem gegen die Boote desselben .Schiffes"gefuchten hatte, auf welchem jetzt das Kriegsgericht versammelt war.Aber Vcrmuthungen waren trotz dem Allem kein klarer Beweis,wie das Gesetz ihn forderte und Caraccioli'S neuliche Hinrichtunghatte so viel zu sprechen gegeben, daß Niemand so leicht ein Ver-Lammungsurtheil ausgesprochen hätte, ohne fich genügend darüberrechtfertigen zu können. ' Die Sachen standen in der That höchstbedenklich und der Gerichtshof ließ das Zimmer abermals zumZwecke einer Berathung räumen.
In der geheimen Verhandlung, welche jetzt folgte, faßte Cuffealle einzelnen Umstände — die Art, wie Raoul erkannt worden,nebst der Wahrscheinlichkeit — ja sogar moralischen Gewißheit sei-ner Schuld aufs Neue zusammen. Zu gleicher Zeit mußte er aberauch gestehen, daß er keinen direkten Beweis dafür besitze, ob derLugger, auf den er Jagd gemacht, überhaupt ein Franzose undnoch weniger, ob er der I^eu - Kollot gewesen. Er hatte zwar einefranzösische Flagge geführt; doch war auch vorher die englischeFlagge bei ihm bemerkt worden und die Proserpina hatte dasselbegcthan. Der Lugger hatte allerdings unter der dreifarbigenFlagge ge fochten, was als ein starker Beweis gegen ihn gel-ten konnte: doch war die Sache auch hiedurch noch immer nicht