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Kolonien war nun so eigenthümlich, daß inan zweifeln möchte, ob dieGeschichte noch einen ähnlichen Fall darbiete. Die Unterthanen-pflicht gegen den Fürsten wurde überall anerkannt, während mandie Gesetze, welche von seinen Nathgebern ausginge», hartnäckigverachtete und zu nichts machte. Jede Provinz hatte ihre besondereRegierung und in den meisten derselben war der politische Einflußder Krone groß; aber die Zeit war gekommen, wo er durch einmoralisches Gefühl verdrängt wurde, das den Machinationen undJntriguen des Ministeriums Trotz bot. Die gesetzgebenden Ver-sammlungen in den Provinzen, welche eine Majorität von„Söhnen der Freiheit" besaßen, wie man diejenigen nannte,welche den unkonstitutionellen Versuchen des Ministeriums Wider-stand leisteten, — erwählten Abgesandte zu einem General-Con-greß, der über die Mittel und. Wege, die allgemeinen Wünsche zuerreichen, sich berathen sollte. In einer oder zwei Provinzen, wodie Ungleichheit der Vertretung ein verschiedenes Resultat gewährte,ersetzte das Volk diesen Mangel dadurch, daß es in seiner ur-sprünglichen Eigenschaft handelte. Solche Körperschaften, welche,ungleich den Verschwörern, mit einem furchtlosen Vertrauen auf dieReinheit ihrer Absichten sich versammelten und unter der Aufregungeiner im Voraus geahnten Umwälzung handelten, besaßen einen Ein-stuß, der in späteren Tagen ihre» gesetzmäßig konstituirten Nachfolgernversagt wurde. Ihre Anempfehlungen hatten die volle Kraft derGesetze, ohne deren Haß zu begegnen. Während sie als Organeihrer Mituntcrthanen immer noch Petitionen und Gegenvorstellungeneinreichten, vergaßen sie nicht, ihren Widerstand gegen die Maaßregeln,der Unterdrückung von Seiten des Ministeriums durch solche Mittel,wie sie damals für passend gehalten wurden, fortzusetzen.
Eine Association wurde dem Volk empfohlen, deren Zweckevollständig durch die drei Abtheilungen ausgedrückt sind, in welcheihre Gegenstände eingetheilt wurden, und welchen man die bedeu-tungsvollen Namen der „Nicht-Einfuhr-", „Nicht-Ausfuhr-" und