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,,^I>! mon gauvre roi!" flüsterte Monsieur le Quoi.
„Der Kongreß hat Gesetze erlassen," fuhr Marmaduke mitErnst fort, „deren das Land sehr benvthigt war. Unter Anderemist es verboten worden, in gewissen Strömen und kleineren Secenanders als zu den geeigneten Jahreszeiten mit Stellnetzen zn fischenund den Hirsch zur Tragezeit zu schießen. Das find Gesetze, diejeder umsichtige Mann schon lange für nöthig erachtete; und ichhoffe, cS wird auch noch so weit kommen, daß Strafen ans dasunzeitige Fällen des Holzes gesetzt werden."
Der Jäger horchte «if diese Mittheilnng mit athemloser Auf-merksamkeit, und als der Richter geendet hatte, lachte er laut hinaus.
„Mag man da Gesetze machen, so viel man will, Richter,"rief er; „aber wer wird in den langen Sommertagen die Bergeund des Nachts die Seeen bewachen? Wild ist Wild, und wennEiner welches findet, so darf er auch schießen. Ich erinnere mich schonseit vierzig Jahren her, daß dieses Recht in den Wäldern herrscht,und ich denke, ein altes Gesetz ist eben soviel Werth, als zweineue. Nur ein unerfahrener Jäger wird eine Gais mit demKitzchen au der Seite schießen wollen, wenn nicht allenfalls seineMokasfinS alt und seine Beinkleider zerrissen find, denn das Fleischist zu solcher Zeit nicht zu genießen. Aber eine Büchse knalltunter den Felsen am Seeufer hin oft so laut, daß man meint,fünfzig sepen zumal abgeschlossen worden: — es würde da wohlschwer seyn, zu sagen, wo der Mann steht, der den Drücker be-rührt hat."
„Mit dem Ansehen des Gesetzes bewaffnet, Meister Bunchpo,"erwiederte der Richter ernst, „kann eine wachsame Obrigkeit vieleliebelstände verhindern, die bisher obgewaltet und das Wild be-reits so selten gemacht haben. Ich hoffe, noch den Tag zu erleben,wo das Eigenthumsrecht des Einzelnen an sein Wild ebensoviel ge-achtet wird, als der Anspruch auf seine liegenden Gründe."
„Diese Eigenthumsrechte und Ansprüche find lauter Neuerungen,"