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einem Verbrechen vorzubeugen. So viel ist eine Erfahrungssache,daß trotz des Bestandes anderer Züchtigungen unter Verhöhnungderselben täglich und stündlich Verbrechen begangen werden; es istdaher nicht einzusehen, warum dies nicht eben so gut als Beweisfür die Unzulänglichkeit der Pönitentiarstrafen ausgebracht wird, alsman den gleichen Grundsatz gegen die Strafe des Galgens geltendmacht. Was mich betrifft, so bin ich vollkommen der Anficht, mansolle das Bewußtseyn zu unterhalten suchen, daß es eine Macht imLande gebe, welche kräftig genug ist, den Verbrecher aus dem Le-ben zu schaffen, sobald sichs um zureichend wichtige Fälle handelt,uni eine solche Warnung zweckmäßig zu machen.