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posu et clmpoau," und eben so gibt es auch „Indianer undZusehens."
Ohne nach dem Hause zurückzukehren, wählte ich meine Rich-tung geradenwegs nach dem Quartier meiner rothen Gäste. Daich jeden Gegenstand in meiner Umgebung kannte, so hielt ich michim Schatten und schlich über den Rasen und die Felder auf einem soverborgenen Wege, daß ich nicht sonderlich fürchten durste, beobach-tet zu werden, selbst wenn der Feind Späher ausgestellt hatte. DieEntfernung war nicht groß, und ich hatte bald den Fuß des kleinenHügels erreicht, auf welchem das alte Farmhaus im Schutze einerdunkeln Reihe alter Johannisbeerbüsche stand, welche sich unten andem früheren, jetzt halbverödetcn Garten hinzogen. Hier machte ichHalt, um einen Augenblick nachzudenken und mich umzusehen, eheich weiter schritt.
Dort stand das gute, alte, wohnliche Haus meiner Väter inseinen schattigen Umrissen, groß und massenhaft durch das Dunkelragend. Es konnte allerdings von Außen angezündet werden; aberjedenfalls war dies keine so leichte Aufgabe, da es mit Ausnahmedes Dachs, der Piazza und der Außenthüre dem Brandstifter nurwenig feuerfangcndes Material darbot. Gegen eine solche Gefahrkonnte man sich also durch einen geringen Grad von Wachsamkeitsicher stellen. Auch bedrohte das Gesetz Brandstiftung an einembewohnten Hause, wie dies bei Mordbrennerei nicht mehr wie bil-lig ist, mit dem Tode, und die schleichenden Schurken unsres Lan-des wagen es selten, eine solche Gefahr über sich ergehen zu lassen.Man hat zwar viel über die Zweckwidrigkeit der Bestrafung durchden Strang gesprochen; aber Niemand kann sagen, wie viel tau-sendmal sie einer verbrecherischen Hand Einhalt gethan und dasHerz zum Zittern gebracht hat. Ehe Jemand unter uns auftretenkann, der dieses wichtige Geheimniß zu enthüllen im Stande ist,dürfte es wohl eitel seyn, über die wenigen Fälle zu sprechen, vondenen bekannt ist, daß die Gefahr des Todes unzureichend war,