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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
Entstehung
Seite
347
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als von dem Grundherrn. Man hat gute Gründe dafür, warumman die Zahlung durch den Pächter besorgen läßt Gründe, diein seinem eigenen Interesse liegen, denn wenn der Landlord dieEntrichtung der Steuer verabsäumte, so würde sich das Gesetzeben an die Ochsen, Pferde und Wagen der Pächter halten. DerSteuereinnehmer greift stets nach der persönlichen Habe, die er aufdem Eigenthum findet, und wenn der Betrag der Steuer von derRente in Abzug gebracht, folglich an den Pächter ausgezahlt ist,so kann letzterer sicher gehen und sich selbst vor Schaden wahren.Wollte man sagen, der Pächter bringe die Steuern, die er wahrschein-lich zu bezahlen habe, bei seinem Vertrag nicht in Anschlag, so hießedies so viel, als ihn für einen unzurechnungsfähigen Menschen erklä-ren, dem man für die Erklärung seiner Angelegenheiten einen Vormundbestellen müßte. Leider muß ich sagen, daß es in dieser Gemein-schaft Leute gibt, welche die Erlassnng eines Gesetzes wünschen,vermöge dessen die Renten aus einem ewigen Pacht oder aus einemPacht überhaupt mit Taren belegt werden sollen, damit den Grund-besitzern das Beharren auf ihren Ansprüchen entleidet werde; abersolche Menschen sind keine wahren Freunde der Gerechtigkeit, undmeinen es eben so wenig gut mit ihrem Vaterlands. Durch einderartiges Gesetz würde das Einkommen einer besonderen Klaffe derGesellschaft besteuert und alle anderen gingen unbelastet aus. Einsolches Gesetz würde die gekränkten Partieen berechtigen, zu denWaffen zu greifen und entschiedenen Widerstand zu leisten, wennnicht eben die Gesetzgebung dem llebelstand wieder Abhülfe leistete,wie meiner Ansicht nach sicherlich der Fall sehn würde. Durch denWegzug nach einem andern Staat könnten sie obendrein der Tareganz und gar entgehen und die klugen Leute, welche sie ausgeheckthaben, verlachen. Auf Letzteren läge dann die Schmach, einmachtloses Unrecht begangen zu haben, und sie würden verhöhntund verachtet, abgesehen davon, daß dem Staat ein gewaltigerNachtheil zuginge, wenn er das Geld verlöre, welches anderenfalls