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bmig genug gefegt haben. Können wir's nur so weit treiben, daßdie Legislatur auf dein Hauptpunkt beharrt, so werden wir Alleskriegen, was wir wollen. Wer soll's wohl glauben? — wie ichhöre, will der Mensch nicht eine einzige Farm verkaufen, sondernmöchte sie gern sammt und sonders für sich behalten! Kanu mansich dies in einem freien Land gefallen lassen? Denk wohl, sogarin Eurem Tscharmany wurde es hart genug hergehen, und ichverachte, einen Kerl den sein aristokratischer Hochmuth so weit treibt,daß er nichts verkaufen mag."
„Ich weiß nicht, aber in Tscharmany hält man sich an dieGesetze, und das Eigenthum wird in den meisten Ländern geachtet.Hoffentlich möchtet Ihr doch nicht das Recht des Eigenthumes zer-stören, selbst wenn Ihr könntet?"
„Nein, das nicht. Wenn Einer eine llhr, ein Roß, oder eineKuh eignet, so bin ich dafür, daß das Gesetz den armen Mannin diesem seinen Eigenthum schütze, sogar gegen den Auspfänder.Wir haben für dergleichen Punkte gar gute Gesetze in dem altenDork, kann ich Euch sagen. Ein armer Mann, mag er auchnoch so verschuldet seyn, kann sich heutzutag noch an eine Massevon Kniffen halten und dabei alle Gerichtshöfe ins Gesicht hineinauslachen. Ich habe Bursche gekannt, die für zweihundert Dollarsschuldig waren, und sie behielten gute dreihundert Dollars für sich,obschon die meisten ihrer Schulden von denselben Gegenständen her-rührte», die man ihnen nicht mehr abnehmen durfte!"
Welch' ein Gemälde ist dies! Und doch — ist es nicht nachdem Leben gezeichnet? Ein Zustand der Gesellschaft, in wel-chen! man einerseits zu Nutz und Frommen des Haushalts eineSchuld für eine Kuh contrahircn und den Gläubiger, wenn er Be-zahlung sucht, auslachen kann, andererseits die Gesetzgeber und Ver-waltungsbeamten sich zu Werkzeugen einer Bande hergeben, die,allen schriftlichen Verträgen zum Trotz, eine Classe von Mitbürgernihrer Eigenthumsrechte berauben will! Dies heißt wahrhaftig die