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„Gleichwohl werdet Ihr zugestehen müssen, Nachbar Hall, daßes eine große Verbesserung in dem Zustande der durch den ganzenStaat zerstreuten Pächter wäre, wenn sie ihre Pachtgüter erb- undeigen machen könnten."
„Dieß unterliegt keinem Zweifel, wie es denn auch eine wesent-liche Verbesserung in der Lage meiner Wcrkstattgesellen wäre, wennsie sich selbst als Meister aufthun könnten. Doch hierum handeltsich's nicht, sondern vielmehr nm die Frage, ob der Staat dasRecht habe, an was immer für einen Mann das Ansinnen zu stel-len, daß er gegen seinen Willen sein Eigenthum verkaufe. Es wäremir eine saubere Art von Freiheit, wenn wir uns gefallen lassenmüßten, daß das Gesetz in solcher Weise über unsere Häuser undGüter verfüge."
„Und stehen wir mit unsern Häusern, Gärten und Farmennicht wirklich unter einem solchen Gesetz?" versetzte der Attorney,der augenscheinlich vor seinem Gegner Respekt hatte und deßhalbnur vorsichtig und unter Winkelzügen mit seinen eigenen Ansichtenherausrückte. „Wenn das Volk Land braucht, so muß es ihm gegenBezahlung abgetreten werden."
„Ja, aber zwischen brauchen und brauchen ist ein Unterschied.Ich habe jenen alten Bericht des Repräsendanten-ComitL's auch ge-lesen und möchte seine Grundsätze durchaus nicht unterschreiben. Wasdie öffentliche Politik im gegenwärtigen Falle verlangt, ist etwasganz Verschiedenes von dem Bedürfniß für öffentliche Zwecke. Brauchtman Land zu Anlegung einer Straße, einer Festung oder eines Ca-»als, so muß es allerdings ein Gesetz geben, welches gegen billigeAbschätzung den Verkauf gebietet, da der erforderliche Grund an-ders nicht zu erzielen ist; aber ich sehe gar schlechte Unterstützungdes Rechtes darin, wenn in einem Falle, wo ein Contrahent ein-seitig von seinem Vertrag abgehen will, die Staatsregierung ein-zugreifen sich anmaßt, ohne einen andern Grund dafür zu haben,als daß man sich auf diese Weise den Unzufriedenen, statt ihn durch