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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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man versucht indirekt das zu erreichen, was die Constitution nicht un-mittelbar durchzuführen gestattet. Mit andern Worten: da der legisla-tive Körper kein direktes Gesetz erlassen kann, welchesdie Verbindlich-keit von Kontrakten beeinträchtigt," setzte er, weil er bei Negulirnng desHeimfalls zuständig ist, so weit eine gesetzgebende Versammlung über-haupt etwas zu erwirken vermag, den Beschluß durch, daß nach demTod eines Grundbesitzers der Pächter sei» Pachtgnt in ein hypothe-karisches umwandeln und frei und eigen machen könne, sobald er diedarauf haftende Schuld getilgt hat.

Uns scheint die erste dieser Maßregeln weit tyrannischer zu seyn,als der Versuch Britanniens, seine Colonieen mit Taren z» belegen,und dieser hat damals die Revolution hervorgerufen. Der Allgemcin-charaktcr ist der gleiche es handelt sich nm eine ungerechte Besteue-rung , welche übrigens im gegenwärtigen Falle noch von erschwerendenUmständen begleitet ist von Umständen, die in der Politik des Mut-terlands keine Parallele haben. Die Steuer wird »ichs aufgelegt, umdem Staat eine Rcvenne weiter zu schaffen, denn man bedarf ihrernicht; sondern handelt sich bei dieser Taxe bloß um eineAbkappung"der Grundbesitzer (oiioko oly, wie die gewöhnliche amerikanische Phraselautet. Auch besteuert man klärlich ein Nichte oder dasselbe Eigen-thum zum zweitenmal. Und alles dies geschickt aus keinem andernGrunde, als um drei - oder viertausend Wahlstimmcn, die jetzt aufdem Markt sind, auf Unkosten von drei- oder vierhundert zu gewinnen,die, wie man wohl weiß, sich nicht erkaufen lassen. Ungerechtigkeit inden Beweggründen, in den Mittel» und in dem Zwecke! Die Maß-regel gereicht der Civilisation zur Schande und ist ein Schimpf fürdie Freiheit.

Der andere eben erwähnte Beschluß ist eine eben so freche Ver-messenheit und wohl im Stande, jeden Staatsangehörigen von nur ge-wöhnlicher Gewipenhaftigkeit in Unruhe zu versetzen, wäre der Plan,die Constitution zu betrügen, nicht so ärmlich, daß er eigentlich nurVerachtung hervorrufen kann. Die außerordentliche Ermächtigung wirdbcnützt, weil die Gesetzgebung die Verhältnisse des Heimfalls ordnenkann, obgleich es ihrer Bcfugniß entrückt ist,die Verbindlichkeit vonKontrakten zu schwächen!" Hätte das Gesetz unverholen ausgesprochen,»ach dem Tod eines Grundbesitzers solle jeder Pächter die von ihm bis-her bewirthschaftete Farm frei und eigen besitzen, so wäre doch dasonseindio des Betrugs bewahrt geblieben, weil dieHeimfall-Ver-hältnisse" so weit eine Regelung gefunden hätten, daß an die Stelle deseinen Erben ein anderer gesetzt worden wäre; aber die Veränderung desWesens eines Contrakts im Interesse einer Partie, welche bei derErbfolge durchaus nicht bethciligt ist, kann nicht so klärlich als eineVeränderung oder Verbesserung des Hcimfall-Statuts angesehen werden!Es ist kaum nöthig, zu sagen, daß jeder achtbare amerikanische Gerichts-hof, funktionire er nun von Staats- oder von UnionS wegen, ein solchesGesetz mit der verdienten Schande brandmarken würde.