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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
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in der Thatsache, baß dieselben Pächter in der Umgegend nach allenRichtungen hin freies und eigenes Land hätten kaufen können; aber dieleichteren Bedingungen des Pachtvertrags waren ihnen lieber. Jetztsind diese Personen oder ihre Nachkommen reich genug geworden, sodaß sie sich mehr um die Beseitigung der Rcntenlast, als um die Er-haltung ihres Geldes kümmern, denn in den Rechten der betreffendenPartieen hat sich sicherlich nichts geändert.

1789 trat die Constitution der Vereinigten Staaten in Wirksamkeit,und New-Dork hatte bei Gründung und Abfassung derselben mitgewirkt.Vermöge derselben Constitution begab sich nach gutem Vorbedacht unserStaat der Ermächtigung, die Verträge besagter Pachte anzutasten undgestattete auch keiner andern Regierung das Recht dazu, im Falle esnicht durch eine Umänderung der Constitution selbst geschah. Einenothwendige Folge davon ist, daß das Pachtvcrhältniß im gesetzlichenSinn mit zu den Institutionen New-Dorks gehört und deßhalb nicht imWiderspruch mit denselben stehen kann. Nicht nur der Geist der In-stitutionen, sondern auch ihr Buchstabe weist dies nach. Man mußwohl einen Unterschied machen zwischen demGeist der Institutio-nen" und demeigenen Geist," denn der letztere ist oft nichts weiter,als ein Magen, der sich nicht ersättiacn lassen will. Mit demselbenRechte, als sich dies vom Pachtverhältnisse sagen läßt, könnte man be-haupten, das Haussklaven-System vertrage sich nicht mit den Institu-tionen der Vereinigten Staaten, und mit der gleichen Trifftigkeit ließesich nachweisen, weil A. keine Kameradschaft mit V. halten will, sohandelt er gegen denGeist der Institutionen," weil die Unabhängig-keitserklärung als Dogma aufstellt, daß alle Menschen gleich geboren setzen.

Man hat vorgegeben, die Pachtverträge von langer Dauer trügendie Natur des Fcndalwesens an sich. Wir können hierin nichts Wahresfinden; aber selbst zugegeben, daß es der Fall wäre, so würde damitnur der Beweis geliefert, daß ein Feudalsystem in solcher Ausdehnungein Theil der Staats-Jnstitutionen ist ja und außerdem noch einTbcil, über welchen der Staat selbst sich aller Zuständigkeit begeben hat,etwa diejenige abgerechnet, die er als einer von den achtundzwanzigStaaten besitzt. Was das Feudale in der Sache betrifft, so wird esmir schwer, zu sagen, wo es etwa zu suchen seyn müßte. In der ein-fachen Thatsache der Rentenzahlung gewiß nicht, denn diese ist so all-gemein, daß hiedurch das ganze Land feudal würde. Eben so wenigkann der Umstand in Betracht kommen, daß die Rente in »-nur» wieman'S nennt, oder in Arbeit bezahlt werden soll: den» dies ist ein Vortheilfür den Pächter, und es steht ihm ja frei, auch in Geld zu zahlen, dabei Versäumnissen die Gerichte auf letzteres Tilgungsmittel erkennen.Sollten die Pachtverträge wohl deßhalb feudal seyn, weil sie für immerfortlaufen? Ader eben dies ist ja augenscheinlich ein Vortheil für denPächter, und er wußte denselben bei Eingehung seines Kontrakts rechtwohl zu würdigen. Auch gibt es wahrscheinlich nicht einen einzigenPächter auf Lebensdauer, der nicht bereitwillig ein derartiges Bcsitzver-