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26 (1847) Ravensnest, oder die Rothhäute : eine Erzählung
Entstehung
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Combination, obschon sic meist nur für Parteizwecke zu Stande kamund vielleicht durch die verzweifelten Entwürfe der Zahlungsunfähigenim Lande unterstützt wurde. Nothwendig mußte ihr die Einigkeit unterden Vermöglichen gebrechen, da ihr die Grundlage von Principien fehlte,welche ihr eine Weihe geben konnten, und man fleht in dem ganzenVorgang wenig mehr, als einen Beweis, wie mächtig selbst in einersehr zweideutigen Sache Geld und Muße einwirken können, wenn flch'Sdarum handelt, die Massen einer großen Nation dahin zu bringen, daßsic sich zu Werkzeugen ihrer eigenen Unterwerfung hergeben. Keinwohlmeinender amerikanischer Gesetzgeber sollte ^ahcr die Thatsacheaus dem Gesichte verlieren, daß jeder Eingriff in die Rechte, die erheilig halten sollte, ein Schlag gegen die Freiheit selbst ist, denn diesehat, in einem Land, wie das mistige, keinen so sicheren oder so gewal-tigen BumcSgcnoffcn als die Gerechtigkeit,

Der Staat Ncw-Dork enthält ungefähr 16006 Quadrat-MeilenLandes und umfaßt gegen 27 Millionen AcreS. Im Jahre 178» mochteseine Bevölkerung 2VVV0Ü Seelen betragen. Vergleicht man die Be-völkerung mit dem Flächenraum, so braucht man nicht erst zu beweisen,daß der Bauer nicht ganz so abhängig vom Grundbesitzer war, wie derGrundbesitzer von dem Bauer- auch läge hierin eine große Wahrheit,wenn der Staat eine Insel gewesen wäre. Wir wissen übrigens Alle,daß rings umher viele unter ähnlichen Verhältnissen stehende Gemein-schaften sich befanden, und daß man nichts in solchem Ucberflussc habenkonnte, als den Grund und Boden, Die Vorstellungen also, mit denenman sich über Erpressungen und Monopole trägt, müssen unwahr seyn,wenn man sie auf die beiderseitigen Interessen >encr Zeit in Anwendungbringen will.

Im Jahr 178687 hob der Staat New-Uork, welcher damals dievolle Bcfngniß dazu hatte, alle Fideicommiffe auf und brachte auchanderweitig seine Gesetzgebung über Ncalbesitz in Harmonie mit denInstitutionen. Damals bestanden Hunderte, vielleicht taufende vonPachtgütern, die seitdem so anrüchig geworden sind. Die Aufmerksam-keit des Staats wandte sich unmittelbar der Hauptsache zu und Niemandsah darin eine Unverträglichkeit mit den Bestimmungen der Institutionen.Man wußte, daß die Grundbesitzer durch die Freigebigkeit ihrer Zuge-ständnisse den Bauern zu Bewirthschaftung ihres Bodens angekaufthatten, und daß letzterem damit ein Vortheil zuging. Hätten die Land-lords jener Zeit den Versuch gemacht, ihre Grundstücke für ein Jahroder auch für zehn Jahre abzulassen, so würden sich für eine Wildnißkeine Pächter gesunden haben; anders verhält sich aber die Sache, wennder Eigenthümer des Bodens darein willigte, seine Farmen gegen Be-zahlung einer sehr niedrigen Rente wegzugeben; mit Zahlung der letz-teren durste man erst nach sechs- oder achtjährigem Betrieb beginnen,und man hatte zugleich das Abfinden getroffen, daß statt des Geldesdas Produkt des Bodens geliefert werden sollte. Man ging damals mitFreuden auf diese Bedingungen ein, und der beste Beweis dafür liegt